1.) Fehlgeschlagene Anwerbungsversuche in Mainz/Wiesbaden
Interim # 444, 19.2.1998
In den letzten Wochen sind in Mainz/Wiesbaden Menschen von Bullen und/oder Verfassungsschutz angesprochen worden. Es wurde versucht InformantInnen aus der Mainz/Wiesbadener linken Szene mit Schwerpunkt Haus Mainusch und Mainzer Wagenplatz zu gewinnen. Es wurde unter anderem Geld für Spitzeldienste angeboten.
Wir gehen davon aus, dass diese Anwerbungsversuche nicht die einzigen bleiben werden und wissen nicht, ob es schon andere gegeben hat. Wir fordern alle auf, solche Ansprechversuche öffentlich zu machen.
Wenn du angesprochen wirst:
lass Dich auf keinem Fall auf ein Gespräch ein, sondern schick sie weg! sprich mit FreundInnen und GenossInnen darüber und überlegt zusammen, wie Ihr das öffentlich machen könnt. Holt Euch Unterstützung, wenn Ihr sie braucht. Lasst Euch nicht isolieren, denn das ist genau das, worauf sie hoffen und was Ihnen nützt. lass Dich nicht erpressen (z.B. Fallenlassen wegen Drogen gegen Spitzeldienste), denn damit bist Du immer weiter erpressbar. Bei einem Deal mit den Bullen ziehst Du immer den Kürzeren!Widersprüche, Diskussionen und Auseinandersetzungen gehören nicht in Bullenhände!
Anna und Arthur halten nach wie vor das Maul!!
Keine Zusammenarbeit mit Bullen, VS und Staatsschutz!!!
Haltet Augen und Ohren offen und lasst euch auf nichts ein!!!!
2.) Ansprechversuch des Verfassungsschutzes in Frauen-Lesben-Zusammenhängen
Interim # 433, Seite 23
Ende Juli diesen Jahres wurde eine Frau in ihrer Wohnung von zwei Bullenfrauen angesprochen. Sie stellten sich selbst als Mitarbeiterinnen des Verfassungsschutzes Stuttgart vor. Die Frau wurde gefragt, ab sie Informationen über die Gruppe "MONDSICHELN" habe und sie zur Verfügung stellen würde.
"MONDSICHELN" ist eine überregionale FrauenLesben-Organisation, die zu Feminismus und Internationalismus arbeitet. Dieser Ansprechversuch zeigt das Interesse des Verfassungsschutzes an der Gruppe "MONDSICHELN", den Strukturen, Personen, Positionen. Das ist ein Versuch der Einschüchterung und ein Schritt hin zur Kriminalisierung. Ziel solcher Versuche ist immer, Informationen zu sammeln (dabei sind auch scheinbar unbedeutende Kleinigkeiten für sie wichtig), um Widerstandsstrukturen zu durchleuchten und ihre Zerschlagung vorzubereiten.
Wir gehen davon aus, daß dieser Versuch nicht der einzige bleiben wird und wissen nicht, ab es nicht schon andere gegeben hat. Wir fordern alle auf, solche Ansprechversuche öffentlich zu machen
(aus: AMAZORA:)
Wenn du angesprochen wirst: - laß dich auf keinen Fall auf ein Gespräch ein, sondern schick' sie weg! - sprich mitFreundInnen und GenosInnen darüber und überlegt zusammen, wie ihr das öffentlich machen könnt. Holt euch Unterstützung, wenn ihr sie braucht.
- laß dich nicht erpressen (z. b. Fallenlassen einer Anzeige wegen Drogen gegen Spitzeldienst), denn damit bist du immer weiter erpreßbar. Bei einem Deal mit den Bullen ziehst du immer den kürzeren!
Zitat aus "Ein Diskussionsbeitrag unter FrauenLesben zum Umgang mit Repression und Kriminalisierung":
"Wieder einmal demonstriert der Staat, was doch eigentlich alle Feministinnen, linke und fortschrittliche Menschen wissen (sollten): Der Staat hat ein Verfolgungsinteresse gegen jeden Versuch der Organisierung von störenden Widerstandsaktionen... und gegen radikale, revolutionäre Widerstandsstrukturen. Was den Repressionsorganen zuträglich ist, was die Ermittlungsakten anschwellen läßt, sind auch (und nicht, zuletzt) die Fehler der Bewegungen, sind Tratsch und Klatsch, Spaltung und Isolation, sind auch fehlende Konsequenz und Perspektive, die viele so handeln läßt, als sei Widerstand nicht bedrohlich für die herrschende Ordnung und den Staat."
Zwischen uns und dem Feind einen klaren Trennungsstrich ziehen! Widersprüche, Diskussionen und Auseinandersetzungen gehören nicht in Bullenhände!
Es bleibt dabei: AYSE UND ANNA HALTEN'S MAUL!
"MONDSICHELN", September 1997
Geht es um Informationen über die Berliner Antifa-Szene, sind der Polizei sowie dem Staatsschutz offenbar jedes Mittel recht. Wegen Diebstahls wurde der dreizehnjährige Mathias* Anfang September bei der Polizeidienststelle Moabit vorgeladen.
Mathias und drei seiner FreundInnen im Alter zwischen dreizehn und sechzehn Jahren, allesamt aktiv bei der Antifa-Jugendgruppe "Edelweißpiraten", waren wenige Tage zuvor von einer Polizeistreife erwischt worden, als sie versuchten, einen Kaugummiautomaten zu knacken. Bei der Durchsuchung der Wohnungen hatten Polizeibeamte unter anderem abgebrochene Mercedessterne gefunden sowie mehrere Kartons Fotos beschlagnahmt.
Als Mathias im Beisein seiner Mutter von der Polizei verhört wurde, spielte der Kaugummiautomat nur anfangs eine Rolle. Später zog der vernehmende Beamte nach Angaben der Mutter eine größere Akte hervor und fragte sie, ob sie wisse, daß ihr Sohn Mitglied einer rechtsextremistischen Gruppe namens Edelweißpiraten sei.
Wäre es um den Kaugummiautomaten gegangen, sagte sie zur taz, hätte sie der Polizei Auskunft gegeben. Da sie aber gemerkt habe, daß der Beamte die Namen weiterer "Edelweißpiraten" in Erfahrung bringen wollte, habe sie die Aussage verweigert.
Vom polizeilichen Staatsschutz bekam Mathias eine zweite Vorladung. Auch die drei anderen Festgenommenen wurden vorgeladen. Da die Beschädigung eines Kaugummiautomaten nach Ansicht von Mathias und seiner Mutter kaum in den Zuständigkeitsbereich des polizeilichen Staatsschutzes gehört, ignorierten beide die Ladung. Zum Staatsschutz gegangen ist lediglich die sechzehnjährige Ayse* - aus Angst um ihren Einbürgerungsantrag. Auf Fragen nach den "Edelweißpiraten" machte sie jedoch keine Aussage. Ein jugendlicher "Edelweißpirat", der mit dem Kaugummiautomaten nichts zu tun hatte, war ebenfalls nicht erschienen.
Beamte des Staatsschutzes hatten bei den Eltern einiger Jugendlicher Hausbesuche gemacht sowie die Lehrer der Betroffenen in den Schulen aufgesucht. Gegenüber der taz war der Staatsschutz zu keiner Auskunft bereit.
Daß es den Staatsschützern nicht nur um die Aufklärung des versuchten Einbruchs ging, sondern um Einschüchterung und Kriminalisierung, zeigt der Fall des vierzehnjährigen Thomas*. Seinen Eltern gegenüber wurden die "Edelweißpiraten" als linksextremistische Gruppe bezeichnet, die vom Verfassungsschutz als terroristisch eingeschätzt werde. Diese Angaben sind falsch.
Die Nachforschungen sind nicht die ersten Aktivitäten der Ermittlungsbehörden gegen die in losen Cliquen zusammengeschlossenen "Edelweißpiraten". Bereits zu Beginn diesen Jahres hatte der Verfassungsschutz vergeblich versucht, den zwanzigjährigen FU- Studenten Peter Z. als V-Mann zu werben (die taz berichtete). Der Grund dafür: Z. war zwei Jahre zuvor mit Flugblättern der "Edelweißpiraten" gegen rechtsextreme Zeitungen wie die Nationalzeitung oder die Junge Freiheit in eine Autokontrolle der Polizei in Hohenschönhausen geraten.
*Namen von der Redaktion geändert
5.) Anquatschversuch in Ulm/Neu-Ulm
Geheim 3/98
7.) Anquatschversuch in Premnitz
Die Rote Hilfe 4/99
8.) Anwerbeversuch in Aachen
streng gemein # 9, März 98
9.) Erneuter Anquatschversuch des Verfassungsschutz in Mannheim
JuZ Mannheim
10.) Verfassungsschutz in BW unterwegs!
KTS Freiburg (Kultur- und Tagungsstätte)
11.) Wenn der öffentliche Dienst 2x klingelt...
der besetzerinnen-rat der metzgerstraße, hanau
-Pressemitteilung-
Liebe Medienmitarbeiter/innen
Nach der Enttarnung der VS-Beamtin „Kirsti Weiß“ stellt sich konkret die Frage, ob weitere V-Leute in den Strukturen der links/autonomen Bewegung tätig sind. Fakt ist, dass die Sicherheitsbehörden aktive Antifaschisten aus Hannover mit Prozessen überziehen, wobei die Anklagepunkte absurd, widersprüchlich und haltlos sind. In den vergangenen Monaten wurden mindestens 4 Antifaschisten aus Hannover mit großem personellem und logistischen Aufwand observiert! So wurden die betroffenen Personen rund um die Uhr – beim Einkaufen- auf dem Weg zur Arbeit- in der Universität- und beim Aufsuchen sozialer Kontakte überwacht. Dabei waren jeweils mindestens 6 Fahrzeuge/ Beamte im Observierungseinsatz.
Anfrage durch Rechtsanwalt bei der Polizei!
Eine Anfrage des Rechtsanwaltes Hans Holtermann bei der hiesigen Polizeidirektion ergab, dass die Observation nicht polizeilich initiiert war. Damit ist klar, dass die Observationsaufträge vom Verfassungsschutz erteilt wurden. Hierzu die Sprecherin der Antifaschistischen Aktion Hannover: „Der VS hat eine junge Frau in eine Lüge gezerrt, an der sie physisch und psychisch zerbrach. Antifaschismus ist nicht kriminell! Wir werden trotz Einschüchterungsversuchen weiterhin radikal gegen faschistische Strukturen und den Kapitalismus kämpfen!“
mit antifaschistischen Grüßen
Antifaschistische Aktion Hannover
Abdruck erwünscht. Stand: 17.09.02/ Hannover
12b.) Hannover: Neues von der V-Frau Affäre - AStA-Pressekonferenz
Asta Hannover, 20.09.02
Hannover: Neues von der V-Frau Affäre Auf der AStA-Pressekonferenz am Montag, 16.09.2002 erläuterten Referentinnen und Referenten des damaligen und des amtierenden AStA und deren juristische Vertretung ihre Einschätzung zur Tätigkeit der verdeckten Ermittlerin und die rechtlichen Schritte, die der AStA in Erwägung zieht. Redemanuskripte und Mitschriften der TeilnehmerInnen:
1. Redemanuskript Beate Gonitzki, AStA 1998/99
Kirsti begann ihr Studium der Sozialwissenschaften im Wintersemester 1998. Zu diesem Zeitpunkt lebte sie bereits mit einer falschen Legende, dass heißt mit einem falschen Namen, einem falschen Pass und einer falschen Biografie. Somit ist sie als verdeckte Ermittlerin oder als V-Frau nach Hannover eingeschleust worden.
Durch ihre Arbeit in dem Kollektiv des studentischen Cafes Elchkeller wurde sie relativ schnell bekannt unter den Studierenden des Fachbereiches. Sicherlich führte dies mit dazu bei, dass ihr Anliegen, AStA-Referentin zu werden, nicht weiter verwunderlich wirkte.
Im Mai 1999 wurde sie dann von der bereits schon erwähnten Fachschaftsvollversammlung als Referentin gewählt; allerdings teilte sie sich ein Referat mit einer anderen Person, die vom Studierendenparlament offiziell als Presse- und Öffentlichkeitsreferentin bestätigt wurde. Kirsti Weiß hat also den AStA nach außen niemals rechtsverbindlich vertreten. Dies schließt zum Beispiel den Bankverkehr ein oder Unterschriften unter amtlichen Papieren. Allerdings fungierte sie als Pressesprecherin des AStAs; vertrat in also in Interviews, in Presseerklärungen, in Verhandlungen mit PolitikerInnen oder mit akademischen Gremien, um nur einige Beispiele zu nennen.
Bemerkenswert ist dabei, dass gerade in ihre Amtszeit der Boykott gegen die neueingeführten Verwaltungskosten fiel; sie somit vehement gegen die Vorhaben der Landesregierung mobilisiert hat. Damit hatte sie Zugang zu allen personenbezogenen Daten, bis hin zu den Bankverbindungen, aller 5.000 Boykotierenden. In wie weit auch diese Daten weitergegeben worden sind, ist nicht abzusehen.
Kirsti Weiß hatte während ihrer Zeit als Referentin Einblick in alle studentischen Strukturen, z.B. der Fachschaftsräte. Ebenso gilt dies für alle die einzelnen hochschul- und sonstige politischen studentischen Gruppen und Personen. Nach Beendigung ihrer ersten Amtszeit im April/Mai 1999 blieb ein Teil des damaligen AStA-Kollektivs weiterhin im Amt; so auch Kirsti Weiß. Wäre es dem Bundesamt für Verfassungsschutz nur darum gegangen, die studentische Strukturen dafür zu benutzen, um Kirsti Weiß in die sogenannte linke Szene einzuschleusen, wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt die Gelegenheit gewesen, sie unauffällig aus eben diesen Strukturen zu lösen. Dies unterblieb aber. Somit müssen wir davon ausgehen, dass auch der AStA der Uni Hannover selber bespitzelt werden sollte.
Während ihrer zweiten Amtszeit machte Kirsti Weiß das Thema Expo immer mehr zum Inhalt ihrer Arbeit im AStA. Durch den politischen Auftrag des Niedersächsischen Hochschulgesetztes ist eine solche Betätigung auch erwünscht und rief weder bei den anderen ReferentInnen, noch bei den Studierenden, Irritation hervor.
Zu keiner Zeit herrschte unsererseits in irgend einem Maß Misstrauen gegenüber Kirsti. Gerade deswegen ist ihr Geständnis nun ein Schlag ins Gesicht. Uns, als ehemalige MitreferentInnen und MitarbeiterInnen des AStAs wird nun deutlich, wie sehr unsere Grundrechte eingeschränkt worden sind, denn wir fühlen uns durch dieses Vorgehen der übelsten Repression unterworfen, die wir uns derzeit vorstellen können. Unser einziges Verbrechen scheint es gewesen zu sein, in einem demokratischen Gremium mitgearbeitet zu haben.
Um dies nicht wortlos über uns ergehen zu lassen, werden wir den von Herrn Drews beschriebenen juristischen Weg gehen. Ein Antrag auf Auskunftserteilung beim Bundesamt für Verfassungsschutz wird sowohl für den AStA der Universität Hannover als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts als für einzelne Personen, die als ReferentInnen tätig waren gestellt. Ziel ist es, Auskunft über das Ausmaß der Bespitzelung zu erhalten und den Schaden, der dadurch angerichtet worden ist, einzugrenzen.
2. Dr. Holger Nitz, Rechtsanwalt:
Ich bin für die juristische Aufarbeitung zuständig. Wir können im Moment nicht beurteilen ,auf welcher Rechtsgrundlage der Einsatz diese Frau, die hier unter dem Namen "Kirsti Weiss" fungiert hat, stattgefunden hat.
Wir wissen nicht, ob diese "Kirsti Weiss" Mitarbeiterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz war oder ob sie als V-Frau, also als Informantin aus dem Mileau, wie es so schön heißt, hier fungiert hat. Das hat weitreichende Folgen für die Befugnisse, die "Kirsti Weiss" hatte. Wenn sie also etwa Beamtin des Bundesamtes für Verfassungsschutz war, dann wäre sie möglicherweise als "Verdeckte Ermittlerin" tätig geworden und das würde beispielsweise bedeuten: Sie darf keine Straftaten begehen, ihr Einsatz steht unter dem Richtervorbehalt. Irgendein Richter muß diesen Einsatz genehmigt haben. Es gibt ganz strenge Vorschriften für die Berichtspflicht einer solchen Beamtin, wenn sie denn eine war.
Der erste Schritt in der juristischen Aufarbeitung muß sein, daß wir überhaupt erfahren: wer hat sie eingesetzt, auf welcher Grundlage Wir gehen davon aus, daß der Einsatz nicht zulässig war, weil es an einer konkreten Gefahr bzw einem Anfangsverdacht, das wäre die strafrechtliche Variante, gefehlt hat. Wenn der Einsatz rechtswidrig war, dann ergeben sich daraus auch durchaus zivilrechtliche Folgen. Dann kann man auch das Bundesamt als die zuständige Behörde in Anspruch nehmen, z.B. wenn hier studentische Gelder zweckwidrig verwendet wurden.
In den letzten 10 bis 15 Jahren ist zwar kein Wunsch der Polizei in Hinblick auf Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sowohl in Ermittlungsverfahren als auch im Polizeirecht unerfüllt geblieben. Wenn diese Behörden an den Gesetzgeber herangetreten sind, um die Ausweitung von Ausforschungsmethoden zu erreichen, dann sind die entsprechenden Gesetze auch verabschiedet worden.
Alle Ermächtigungsgrundlagen aber, die es in den verschiedenen Bundes- und ändergesetzen gegeben hat, haben gemeinsam, daß es entweder einen konkreten Tatverdacht im Bereich des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens geben muß oder eine konkrete polizeirechtliche Gefahr, eine Gefahr für den Bestand der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder des Staates. Es reicht eben nicht aus, wenn etwa ein Großereignis wie die Expo der Grund gewesen sein sollte hier mal pauschal auszuforschen, ob bestimmte Gruppen oder eben auch Gremien im Zusammenhang mit der Expo irgendetwas unbestimmtes planen. Dann wäre der Einsatz ganz offensichtlich rechtswidrig.
Wenn sich herausstellen sollte, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz hier konkret den Auftrag erteilt hat, bestimmte Gremien der StudentInnenschaft auszuforschen, dann ist das ein politischer Skandal. Das wäre in dieser Form jedenfalls Neuland, für Niedersachsen und auch die Bundesrepublik. Auch die Frage der Lehrveranstaltungen ist durchaus interessant.Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz Lehrveranstaltungen ausforschen wollte, wäre das in der Tat etwas Neues, so daß ich das eine sehr spannende Frage finde, die sich lohnt zu verfolgen.
Wir werden zwei Dinge tun: Wir werden Kontakt aufnehmen mit dem Bundesbeamten für Datenschutz, der sozusagen derjenige ist, der die Bundesbehörden zu überwachen hat, wenn hier bestimmte personenbedingte Daten entweder mit fehlender Grundlage erhoben wurden oder rechtswidrig erhoben wurden. Und wir werden einen Auskunftsanspruch direkt beim Bundesamt für Verfassungsschutz geltend machen. Es steht im Bundesverfassungsschutzgesetz, daß derjenige, der Gegenstand von Ausforschungen geworden ist, das Recht hat, zu erfahren, inwiefern er Gegenstand der Bespitzelung war.
Nun ist schon eingewandt worden, das ließe sich schwierig durchsetzen. Es steht in der Tat wörtlich in diesen Gesetzen eine Ausnahme drin. Nämlich dann, wenn die Quelle gefährdet wird. Das dürfte hier nicht der Fall sein, denn sie hat es ja offensichtlich selber offen gelegt.
Es ergibt sich aus dem Gesetz, daß derjenige der Gegenstand einer solchen Ausforschung geworden ist beantragen kann, daß die Daten gelöscht werden. Wir werden die Löschung der erhobenen Daten beantragen. und wenn uns das verweigert wird, dann werden die Verwaltungsgerichte dafür zuständig, das durchzusetzen.
Der AStA als Körperschaft und die natürlichen Personen, die Gegenstand dieser Ausforschung waren, beide werden das entsprechende Recht verfolgen.
3. Prof. Dr. Michael Vester, Direktor des Instituts für Politische Wissenschaft
Ich habe von der Sache erst am Freitag erfahren, weil wir hier nämlich nicht ständig damit beschäftigt sind, den Verfassungsschutz zu beobachten, sondern unsere Arbeit machen. Ich habe die Unterlagen des AStA gesehen, die rechtlichen Dinge, und bin davon beeindruckt mit wieviel Augenmaß und genau das erarbeitet ist. Daß es hier tatsächlich um ein Problem der demokratischen Legitimation und Kontrolle geht.
Was für eine konkrete Gefahr vom AStA ausgegangen sein soll, können wir uns nicht vorstellen. Es ist Teil unserer Demokratie, daß die Berufs- und Interessengruppen ihre Anliegen vertreten in selbstgewählten Vertretungen. Dann könnten wir auch die Handwerkskammer bespitzeln und die Industrie- und Handelskammer, weil sie ja auch über Politik reden. Ich habe zu betonen, daß die demokratische Selbstverwaltung, wenn sie denn Gegenstand [der Bespitzelung] war, ein Organ ist, was auch eines besonderen Schutzes bedarf, das von der Universität auch sehr anerkannt wird und respektiert wird, in seiner Eigenschaft, eine Statusgruppe von fast 30.000 Studenten zu vertreten. [Diese Gruppe] ist in allen Gremien vertreten, sie wird vom Präsidium, von den Instituten ernstgenommen und es gibt keine Diskussion, wo die Argumente der Studenten nicht zählen. Ich gehe davon aus, das die Unileitung das aufmerksam zur Kenntnis nehmen wird und beobachtet.
Ich habe eine blasse Erinnerung "Kirsti Weiss" mal in einem meiner Seminare gesehen zu haben. Ich würde gerne wissen, ob sie auch Lehrveranstaltungen ausspioniert hat, und nach welchen Kriterien das geschah. Ich als Direktor des Instituts für Politische Wissenschaft bin daran interessiert, feststellen zu lassen, ob Lehrveranstaltungen der Universität ausgeforscht worden sind, die ja unter dem Grundgesetz-Vorbehalt der Freiheit von Forschung und Lehre stehen. Und ich möchte vor allem, daß diese Unterlagen herausgegeben oder aber vernichtet werden.
Mich ängstigt die Sache überhaupt nicht, wir haben stabile und solide demokratische Strukturen, die damit fertig werden sollen, aber das müssen sie jetzt auch zeigen. Sie müssen jetzt aktiv werden, weil das gerade gegenüber jüngeren Generationen notwendig ist. Es gibt da ein Misstrauen, das gegenüber der Politik ja sowieso besteht, weil Politik mit Macht zu tun hat. Was normal ist aber was eben auch eine normale Kontrolle erfordert. Dieses Misstrauen ist ein Teil der Demokratie und es erfordert, daß die Politik sich rechtfertigt und nicht die Leute, die hier bespitzelt werden. Darauf warte ich.
Wir kennen ja die Studierenden hier. Es gibt keine Anhaltspunkte für kriminelle Aktionen. Und zwar eigentlich schon seit 25 Jahren nicht. Das war in den siebziger Jahren, als es hier etwas turbulenter zugegangen ist. Das ist ein Vierteljahrhundert zu spät, würde ich sagen, das paßt nicht in die Zeit, diese seltsame Schlapphutmentalität. Man kann nicht jeden, nur weil er Student ist, hier einfach verdächtigen.
4. Marian Drews, AStA-Referent
Der AStA der Universität Hannover ist eine rechtsfähige und rechenschaftspflichtige Teilkörperschaft der Hochschule. Er ist die gesetzliche und demokratisch legitimierte Vertretung der Studierenden der Universität Hannover. Gegenüber dem Landesrechnungshof, dem Universitätsräsidium, dem StudentInnenparlament (StuPa) und dem Ältestenrat des StuPas ist er rechenschaftspflichtig.
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollinstanzen hinaus sieht unsere studentische Satzung noch zwei weitere kontrollberechtigte Gremien vor, den Fachschaftenarbeitskreis und die Fachschaftsrätevollversammlung. Dieses demokratische Gremium wurde geheimdienstlich überwacht und nach außen durch eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Presse- & Öffentlichkeitsreferentin vertreten.
Dies ist in unseren Augen ein unglaublicher Skandal und völlig unrechtmäßig.
Da die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von verdeckten ErmittlerInnen oder V-Leuten sehr eng gefasst sind, wäre ein solcher Einsatz im AStA nur dann rechtens gewesen, wenn vom AStA eine konkrete ‚Gefahr‘ ausgegangen wäre. Das ist jedoch im Falle einer gewählten, öffentlich arbeitenden und rechenschaftspflichtigen Studierendenvertretung schlichtweg absurd.
Daher fordern wir als Vertretung der Studierendenschaft die lückenlose Aufklärung dieses unrechtmäßigen Eingriffs in unsere Arbeit und Autonomie. Wir werden unser Recht geltend machen zu erfahren, auf welcher Grundlage dieser unzulässige Einsatz stattgefunden hat, was das Ziel des Einsatzes gewesen sein soll und welche Informationen über welche Personen und studentischen Gruppen die Verfassungsschützerin weitergegeben hat.
Für den AStA steht nunmehr fest, dass sämtliche dieser ohne Rechtsgrundlage gewonnenen Daten nach der Akteneinsicht vernichtet werden müssen. Zu diesem Zweck werden wir auch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz einschalten.
Wir werten den Einsatz des Verfassungsschutz in der gewählten Vertretung aller Studierenden, dem AStA, als staatlichen Angriff auf die studentischen Strukturen in ihrer Gesamtheit, d.h. es ist im Prinzip jede Studentin und jeder Student von der Bespitzelung betroffen.
Wir müssen davon ausgehen, dass die Person Kirsti Weiss während ihrer 2-jährigen Tätigkeit im AStA, aber auch während ihres mehr als 3-jährigen Agierens an der Universität, umfangreiches Datenmaterial nicht nur über die politische Arbeit des AStA, sondern auch über einzelne Studierende angehäuft und an ihre Vorgesetzten weitergeleitet hat.
Sie hat durch ihre Arbeit im AStA bei vielen StudentInnen großes Vertrauen genossen und konnte dieses, sowie die im AStA befindlichen Unterlagen, zur Sammlung persönlicher Daten im Interesse ihrer staatlichen Auftraggeber missbrauchen.
Ihre Einschleusung durch den Verfassungsschutz in den AStA und die Universität stellt aufgrund der Abwesenheit einer Gefahrengrundlage nicht nur einen eklatanten Bruch geltender Gesetze dar. Es ist überdies ein untragbarer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Studierenden.
Es zeigt sich, dass heute schon jede kritische Meinungsäußerung und politische Arbeit selbst gesetzlich verankerter Organe zu einer Überwachung durch den Staat führen kann. Dies lässt eine tiefgreifende Missachtung und Geringschätzung der studentischen Selbstverwaltung, aber auch der eigenständigen und unabhängigen politischen Betätigung seiner Bürger durch den Staat erkennen.
Die Geheimdienste untergraben permanent die Prinzipien einer pluralistischen Gesellschaft. Die gesetzlich verankerten und demokratisch geschaffenen und legitimierten Kontrollmechanismen greifen nicht. Diesen Gesetzen und Richtlinien entzieht sich der Verfassungsschutz mit dem Fehlen jeglicher Transparenz in einer regelmäßigen und erschreckenden Konsequenz.
Diese Geheimdienstpraxis ist jedoch politisch gewollt. Sie läuft einher mit den stets verschärften Gesetzen zur Inneren Sicherheit und der Schaffung immer neuer Bedrohungs- und Eskalationsszenarien seitens der Regierungen, egal welche Parteien diese stellen. Die Einbindung der Hochschulen in die repressive Politik, die z. B. mit der Rasterfahndung und der Überwachung öffentlicher Räume längst an unseren Universitäten Einzug gehalten hat, stellt leider auch keine Ausnahme mehr dar.
Wir denken, dass es dringend erforderlich ist eine öffentliche Auseinandersetzung über die Legitimität und den Sinn dieser geheimdienstlichen und staatlichen Praxis zu führen.