Schwarze Katze Seite zum Bikker-Prozess
gegen den "Henker von Ommen"
Prozess gegen den SS-Mann H. Bikker vor dem Landgericht Hagen wegen Mord


Kundgebung am 08.09.03 vor dem Hagener Landgericht


Am 15.11.97 fand eine Antifa-Kundgebung gegen Gottfried Weise, den "Tell von Auschwitz", statt. In dem Redebeitrag, der am Abend des 15. Novembers 1997 vor Weises Haus gehalten wurde, wurde auch Bezug auf H. Bikker genommen::

"Menschen mit so einer Vergangenheit haben kein Recht, in Ruhe zu sterben! Unsere Aktionen gegen die Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker, Theodor Oberländer und heute gegen Gottfried Weise sollen die Erinnerung wachhalten, daß es Menschen gab und gibt, die trotz Übermacht, Hoffnungslosigkeit und Barbarei das Unrecht bekämpften und bekämpfen. Wir grüßen mit unserer Kundgebung die überlebenden Menschen aus den Vernichtungslagern, aus den Ghettos, aus den Widerstandsgruppen in den Städten und Wäldern. Sie kämpften gegen die Nazibarbarei, weil vor ihren Augen ihre getöteten Familienangehörigen in den Kalkgruben lagen, die in Viehwagen nach Auschwitz gekarrt wurden. Sie kämpften in Erinnerung an ihre gefolterten GenossInnen, sie kämpften in Erinnerung an die Erstickten in den Gaskammern. [...] Wenigstens heute soll der Nazimörder Weise davon träumen, daß seine Opfer wieder lebendig werden und ihn zur Verantwortung ziehen."
Quelle: Antifa NRW Zeitung Winter 1997

- Kundgebung vor dem Hagener Landgericht 08.09.03
- Bilder der Demo gegen H. Bikker in Hagen 1995
- Der Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker vor Gericht! Veranstaltung am 01.09.03
- NS-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker und die deutsche Justiz Antifaschistische Nachrichten 24/96
- NS-Kriegsverbrecher H. Bikker vor Gericht Antifa Wuppertal, 21.08.03
- "Henker von Ommen" vor Gericht UZ, 29.08.03
- Kommentare zum Bikker-Prozess September 03
- „Bikkerprozess mit Fragen“ PDS Hagen, 08.09.03
- Historische Lehrstunde taz NRW, 24.12.03
- Prozess kurz vor der Einstellung: Bikker hat keine Lust auf Pillen und Prozess hagalil, Januar 04
- Nach Verhandlung vital taz Ruhr, 20.01.04
- Noch verhandlungsfähig taz Ruhr, 13.01.04
- Beweise für Sadismus taz, 27.01.04
- Bikker-Prozess endgültig geplatzt taz, 03.02.04
- Später Prozess gegen ehemaligen SS-Mann Herbertus Bikker wsws, 06.01.04
- Bild des "Besuches" bei Herbertus Bikker Hagen-Haspe, 05.01.04
- Zur Kundgebung bei Herbertus Bikker Antifa Hagen, 05.01.04
- Zur Einstellung des Bikker-Prozesses Antifa Hagen, 03.02.04
- Zum Fall des SS-Bikker und zum Vorgehen gegen Antifaschisten VVN-BdA NRW, 03.02.04


Kundgebung in Hagen am 08.09.03
Indymedia, 09.09.03 21:16


Antifa-Kundgebung gegen H. Bikker vor dem Hagener Landgericht am 08.09.03

Kundgebung vor Bikker-Prozess in Hagen
von AntifaschistInnen

Gestern, am 8.9.03 sollte der Prozess gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker eröffnet werden. Vor dem Hagener Landgericht fand eine Kundgebung statt.

Am 8.9.03 sollter der Prozess gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker vor dem Hagener Landgericht eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des niederländischen Widerstandskämpfers Jan Houtmann vorgeworfen ("Und dann hab ik ihm de Gnadenschuss gegeben"). Nachdem zwei Gutachter ausführlich über Bikkers Gesundheitszustand referierten und die beiden Verteidiger dessen Auffassungsvermögen in Frage stellten, einigten sich Staatsanwaltschaft, Anwälte und Richter auf ein drittes Gutachten...

Fortgesetzt werden soll das Ganze nun am Freitag. Vor dem Hagener Landgericht fand zeitgleich eine Kundgebung antifaschistischer Gruppen statt.

Anwesend waren zahlreiche Pressevertreter aus den Niederlanden sowie einige deutsche Journalisten.

Kein Vergeben Kein Vergessen!
Geen Vergeven Geen Vergeten!


Bilder der Demo in Hagen 1995
gegen H. Bikker


Antifa-Kundgebung bei H. Bikker in Hagen 1995


Antifa-Kundgebung bei H. Bikker in Hagen 1995


Nach Stern-Recherchen 1997:
Naziverbrecher Bikker 2003 vor Gericht?

hagalil, 31.10.03

Der vermutlich letzte Prozess gegen einen noch lebenden SS-Angehörigen wird vor dem Landgericht Hagen stattfinden. Angeklagt ist der 87-jährige Herbertus Bikker. Er wird beschuldigt, im November 1944 den holländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman ermordet zu haben.

Bikker, holländischer Freiwilliger bei der Waffen-SS und später Zugwachtmeister der Ordnungspolizei in Holland, war für den Mord 1949 in den Niederlanden zunächst zum Tode und in der Berufung zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Zusammen mit sechs anderen Kriegsverbrechern gelang ihm 1952 die Flucht aus dem Gefängnis in Breda. Die "Sieben von Breda" flohen nach Deutschland, wo sie lediglich wegen illegalen Grenzübertritts zu einer Ordnungsstrafe verurteilt wurden.

Bikker, der als Nazi-Kollaborateur durch einen "Führererlass" die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hatte, konnte daher nicht an die Niederlande ausgeliefert werden. Von stern-Redakteuren 1997 u.a. mit dem Mord an Houtman konfrontiert, gestand der auch als "Schlächter von Ommen" bekannte Bikker erstmals: "Und dann hab ik ihm den Gnadenschuss gegeben." Das Mordgeständnis rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

Aufgrund des stern-Berichts vom 13. November 1997 nahm Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß von der Zentralstelle für nationalsozialistische Massenverbrechen in Dortmund die Ermittlungen wieder auf und erhob jetzt Anklage wegen Mordes an Jan Houtmann.


Der Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker vor Gericht!
Veranstaltung in Hagen am 01.09.03

Veranstaltung mit Werner Schmitz, „Stern“, Journalist Jack Kooistra, Friesche Dagblad, Leeuwarden

Anti-Kriegstag 1. September 19.30 Uhr in Hagen Lutherkirche (nähe Hbf)

VeranstalterInnen: Aktion Friedenszeichen, VVN-BDA, Verdi, DGB Kreis Südmark, Antifaschismus-Referat Bergische Universität Wuppertal, Antifa Hagen, DJU u.a.

Am 8. September soll der Prozeß gegen den holländischen SS-Mann Herbertus Bikker vor dem Landgericht in Hagen eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des holländischen Widerstandskämpfers Jan Houtman vorgeworfen. Zur Anklage kam es erst durch die journalistische Arbeit der Stern-Redakteure Werner Schmitz und Albert Eikenaar. Sie stießen 1997 auf den Fall Bikker, weil deutsche und holländischer AntifaschistInnen bereits 1995 vor dem Haus von Bikker in Hagen demonstrierten und von der Justiz wegen „nicht angemeldeter Demonstration“ zu Geldstrafen verurteilt wurden. Sie machten sich auf die Suche nach Überlebenden der holländischen Widerstandsbewegung, sprachen mit Zeitzeugen und Angehörigen und recherchierten die Geschichte von Herbertus Bikker. Schließlich konfrontierte Werner Schmitz den holländischen SS.Mann in einem Gespräch mit seiner Vergangenheit. Als es um Jan Houtmann ging, rutschte dem 87 jährigen Waffen-SSler ein Satz heraus, der die Staatsanwaltschaft Dortmund auf den Plan rief: „ Und dann hab ik ihm de Gnadenschuss gegeben“ Oberstaatsanwalt Maaß nahm die Ermittlungen wieder auf, hörte Zeugen und ermittelte sechs lange Jahre, bis er endlich Anklage gegen Bikker erhob. Die Frau von Jan Houtman, Aaltje Houtman konnte den Prozess gegen den Mörder ihres Mannes nicht mehr erleben, sie starb vor drei Jahren. Wenn die deutsche Justiz weiter in diesem langsamen Tempo gegen noch lebende Kriegsverbrecher ermittelt, wird der Hagener Prozess der letzte NS-Kriegsverbrecher in Deutschland sein.

Vorgeschichte:

Vor knapp 10 Jahren spürte der holländische Simon Wiesenthal, der Gerichtsreporter Jack Koistra, Herbertus Bikker in der Dickenbruchstraße in Hagen auf. Die Fernsehanstalten in den Niederlanden berichteten ausführlich, das Justizministerium in Den Haag verlangte die sofortige Auslieferung Bikkers. Ohne Erfolg. 4. November 1995. Ein klappriger Reisebus mit holländischen Kennzeichen stoppt an einer Bundesstraße in der westfälischen Stadt Hagen. Ihm entsteigen junge AntifaschistInnen aus Nijmegen, Rotterdam und Amsterdam.Um die Ecke wartet bereits eine andere Gruppe. Vor allem jüngere AntifaschistInnen, aber auch einige wenige ehemalige Widerstandskämpfer, schließen sich dem schweigenden Zug an, der sie in die Hagener Dickenbruchstraße führt. Vor dem Haus mit der Nummer 77 wird es plötzlich laut: "Herbertus Bikker ist ein Mörder" hallt es dort durch die Nacht. Scheinwerfer gehen an, ein holländischen Fernsehteam taucht die Demonstranten in grelles Licht. Farbbeutel fliegen in Richtung Bikker´s Haus.

Nach mehr als fünfzig Jahren kehrt die Geschichte zurück vor die Haustür des Kriegsverbrechers. Herbertus Bikker mußte aus keinem Versteck gezerrt werden. Sein Name stand in jedem Telefonbuch, seine Verbrechen sind in den Niederlanden einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Bikker mußte sich 1949 vor einem holländischen Gericht wegen zweifachen Mordes und unzähligen Mißhandlungen verantworten. Er wurde damals zum Tode, nach Begnadigung zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Bikker war Mitglied der Waffen-SS und Wächter des Lagers Erika in Ommen in den Niederlanden. Das Lager war von September 1944 bis April 1945 unter der Ordnungspolizei, zu deren Mitgliedern auch Bikker zählte, ein Straflager. Hier wurden laut Augenzeugenberichten ungefähr 450 Menschen eingesperrt. Z.T. hatten die Menschen sich dem Arbeitseinsatz in Deutschland wiedersetzt, z.T. waren es Menschen, die im Verdacht standen illegal zu arbeiten, jüdische Menschen zu verstecken u.a.m. Im Lager gab es eine sogenannte Schlägertruppe, die aus ca. 15, besonders ausgesuchten Wächtern des Lagers bestand. Hierzu gehörte Bikker. Tag und Nacht war die Truppe in der Umgebung von Ommen unterwegs, machte Razzien in den Wohnhäusern, nahm die Verdächtigen mit, bedrohte deren Verwandte mit dem Tod, plünderte die Wohnhäuser und mißhandelte und tötete die Gefangenen. Der "Schlächter von Ommen", so nannten ihn die Häftlinge des Lagers, tat sich bei der Jagd nach "Onderduikers", in den Untergrund abgetauchten Menschen mit besonderer Brutalität hervor.

Zwei Morde konnten ihm direkt angelastet werden: "Auf der Flucht" erschoß er den Widerstandskämpfer Houtman und tötete den untergetauchten Meijer. Was den verurteilten Mörder bis heute vor der Strafe bewahrt hat, ist seine deutsche Staatsangehörigkeit, die er automatisch aufgrund des Führer-Erlasses vom Mai 1943 als Mitglied der Waffen-SS bekam und daß er gute und einflußreiche Freunde besaß. Die Geschichte von Bikker findet ihre Fortsetzung am zweiten Weihnachtstag 1952. Zusammen mit sechs anderen verurteilten Kriegsverbrechern, die alle zur holländischen Waffen-SS oder zur Sicherheitspolizei gehörten, gelang Bikker die Flucht aus dem Gefängnis in Breda. Am gleichen Tag meldeten sich die Verbrecher bei einem Polizeirevier in einer kleinen deutsch-holländischen Grenzstadt. Dort wurden sie von einem Polizisten, selbst ehemaliges Mitglied der Waffen-SS freundlich aufgenommen und durften sogar in der Polizeiwache übernachten. Unter Zahlung von 10 DM Bußgeld wegen illegalem Grenzübertritts konnten sie ungehindert ihre Flucht fortgesetzen. Hilfe fanden die Flüchtigen bei ehemaligen SS-Angehörigen, die damals schon wieder in einflußreichen Positionen saßen und durch die Organisation "die schwarze Tulpe", dem Interessenverband der vertriebenen Holland-Deutschen. Herbertus Bikker betrat am letzten Tag des Jahres 1952 das Sozialamt in Hagen. Er wollte dreisterweise Sozialfürsorge beantragen, was ihm eine kurzzeitige Verhaftung einbrachte. Aber er war bald wieder frei. Auf höchster Ebene wurde verfügt, daß die Gruppe von holländischen Angehörigen der Waffen-SS nicht an Holland ausgeliefert werden dürfe. In den Aachener Nachrichten hieß es damals: "Die sieben Niederländer fühlen sich nicht schuldig. (..) Sie sind allein aus politischen Gründen verurteilt. Sie haben während des Krieges ihre niederländische Nationalität verloren und die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, da sie Mitglied der Waffen-SS waren". Deutsche Bürger dürfen nicht ausgeliefert werden, hieß es ein Jahr später in einem höchstrichterlichen Urteil. Um zumindest einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, "strengte" die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts von Kriegsverbrechen" an, daß jedoch nur wenige Monate später wegen "Mangels an Beweisen" eingestellt wurde.

Das könnte sich im Jahre 2003 ändern. Es gibt Tatzeugen, die den Mord an Jan Houtmann gesehen haben, es existiert das Geständnis von Bikker. Jetzt kann den agilen Kleingärtner von Hagen-Haspe nur noch die Prozessunfähigkeit vor dem Prozess retten.



NS-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker und die deutsche Justiz
Antifaschistische Nachrichten 24/96

Am 4.11.95 organisierten Antifaschisten aus Holland und Deutschland eine Kundgebung vor dem Haus des "Henkers von Ommen". Was zu diesem Zeitpunkt nur wenige wußten: In Hagen lebt seit den 50iger Jahren - von der deutschen Justiz unbehelligt - ein Nazikriegsverbrecher. Bikker wurde in Holland wegen zweier Morde und Mißhandlungen im Lager Ommen zum Tode verurteilt. Bikker konnte aber 1952 aus dem Gefängnis in Breda nach Deutschland fliehen. Ausgerechnet seine SS-Angehörigkeit machte den Holländer schnell zum deutschen Staatsbürger, der nicht an Holland ausgeliefert werden konnte. Die deutsche Justiz stellte aus "Mangel an Beweisen" 1957 das Verfahren ein. Die Kundgebung von 1995 hat jetzt eine juristisches Nachspiel. Am 4.12.96 wird vor dem Amtsgericht Hagen zwei TeilnehmerInnen der Kundgebung der Prozeß wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemacht. Den Prozeß nehmen antifaschistische Gruppen aus Holland und der BRD zum Anlaß, zu den Hintergründen des Falls Bikker zu informieren. Truus Menger aus den Niederlanden wird über den Widerstandskampf gegen die deutschen Besatzer berichten. Uli Sander von der VVN-BdA beleuchtet die unrühmliche Rolle der "Dortmunder Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen", in der nachweislich Staatsanwälte an führender Stelle gearbeitet haben, die selbst NS-Funktionsträger waren. Hans Frankenthal, der zahlreiche NS-Prozesse beobachtet hat, wird aus der Sicht der Überlebenden zur Frage der NS-Täter Stellung beziehen.

Von der Veranstaltung aus soll eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Bikker angestrengt werden, die Enthüllungen über die Nazi-Staatsanwälte in Dortmund und Hamm, die seinerzeit mit den "Ermittlungen" gegen die NS-Kriegsverbrecher betraut waren, lassen die Vermutung zu, das ähnlich wie im Fall Priebke Beweismaterial verschwunden ist, versteckt oder nicht angemessen gewürdigt wurde. Zusammen mit den holländischen Widerstandskämpfer/innen werden die verschiedenen antifaschistischen Gruppen im Dezember die entsprechenden Anträge stellen.

Gerichtsverhandlung: 4.12.96, 11 Uhr, Amtsgericht Hagen Informationsveranstaltung: 1.12.96, 19 Uhr, Kulturzentrum Pelmkestraße 18, Hagen-Wehringhausen.

Peter Rath, Grietje Noord



Kriegsverbrecher als Kleingärtner
Wie ein in Holland verurteilter SS-Scherge in Hagen eine neue Heimat fand

taz ruhr, Do., 05.11.98

Fast hätte er einen ruhigen Lebensabend als tulpenzüchtender Kleingärtner in Hagen verbringen können. Doch dann holte die Vergangenheit den ehemaligen SS-Mann Herbertus Bikker in Person eines holländischen Journalisten doch noch ein. Der hatte den früheren Landsmann in Hagen aufgestöbert. Der Fall des netten Alten von Nebenan mit der dunklen Vergangenheit trug nicht gerade zu einer Verbesserung der deutsch-niederländischen Beziehungen bei.

Eine schon lang verdrängte Geschichte: Bereits früh schloß sich der Sohn eines Bauern aus der Gegend um Rotterdam, den holländischen Nationalsozialisten an. 1940, kurz nachdem die Deutschen seine Heimat besetzt hatten, meldete sich Bikker freiwillig zur Waffen-SS. In der Standarte "Nordwest" diente er an der Ostfront, bis er Ende 1942 wegen einer Verletzung zurück nach Holland kam.

Wieder auf dem Posten, ließ er sich zum "Ordnungspolizisten" ausbilden. Im Arbeitslager "Erika" bei Ommen soll Bikker einem berüchtigten Schlägertrupp angehört haben, der sich durch die übelsten Quälereien von Gefangenen hevortat. Das bestreitet der inzwischen 83jährige bis heute energisch: Er habe außerhalb des Lagers gelegen und hätte "nur" Razzien durchgeführt, beteuert er.

Später war er im "Arbeitskontrolldienst" damit beschäftigt, untergetauchte Zwangsarbeiter zu jagen. Im Herbst 1944 wurde Bikker mit der Zerschlagung einer Ommener Widerstandsbewegung betraut. Durch Zufall geriet der Kopf dieser Gruppe, Jan Houtman, in seine Hände. Auf einem Gehöft versuchte Houtman zu fliehen. Vergeblich: Eine Kugel aus Bikkers Waffe streckte ihn im Kuhstall.nieder.

Doch Houtman war noch nicht tot. Bikker ging auf Nummer sicher. Aus nächster Nähe hielt er mit seiner Maschinenpistole drauf. Die Kinder des Bauern, die sich auf dem Heuboden versteckt hielten, beobachteten das grausige Szenario. Trotzdem leugnete der SS-Mann die Tat lange. Nach seiner Version hätte er lediglich zwei Schüsse abgegeben, und das aus reiner Notwehr.

Am Kriegsende wurde Bikker gefangengenommen und 1949 wegen Totschlags, Freiheitsberaubung, Mißhandlung und "Dienstnahme beim Feind", vom "Besonderen Gerichtshof" in Arnheim zum Tode verurteilt. Später begnadigte man ihn zu lebenslänglicher Haft. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 1952 gelang ihm mit sechs "Genossen" - allesamt Kollaborateure - die Flucht aus dem Zuchthaus von Breda.

"Die sieben von Breda", wie sie fortan hießen, setzten sich nach Deutschland ab, wo sie herzlichst empfangen wurden. Die Niederländer verlangten umgehend die Auslieferung der von ihnen verurteilten Kriegsverbrecher. 1953 machten die deutschen Behörden sechs der Ausbrecher - darunter auch Bikker - zwar dingfest. Doch die Holländer warteten vergebens. Durch den Eintritt in die Waffen-SS hatte die meisten die deutsche Staatsbürgerschaft "erworben". Das hatte der Führer 1943 erlassen. Und so galt es in der Bundesrepublik weiterhin. Als "waschechte" Deutsche durften Bikker und Kumpane somit nicht ausgeliefert werden ... 1957 wurden alle Ermittlungsverfahren eingestellt.

"Das Problem ist, daß die Holländer 1956 keine Rechtshilfe geleistet haben", beklagt sich Staatsanwalt Ullrich Maas, von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen in Dortmund. Offenbar hatten die nicht das rechte Vertrauen in die deutsche Justiz. Sie bestanden weiterhin auf Auslieferung der Nazi-Ausbrecher.

Maas nahm die Ermittlungen gegen Bikker auf, nachdem Antifaschisten Ende 1995 vor dessen Haus demonstriert hatten. Rund hundert überwiegend junge Deutsche und Holländer wollten dem ehemaligen SS-Mann keinen friedlichen Lebensabend gewähren. "Bikker ist ein Mörder" und "kein Vergeben, kein Vergessen", sprühten sie auf den Asphalt vor Bikkers Haus.

Gegenüber einem "Stern"-Reporter hatte Bikker damals erstmals zugegeben, Houtmann den "Gnadenschuß" gegeben zu haben - was er später aber abstritt. Staatsanwalt Maas vernahm den Journalisten zu Bikkers bestrittenem Geständnis. Für eine Anklage reichte seine Aussage aber nicht.

Wenn, dann könnte Bikker ohnehin nur für dieses Verbrechen belangt werden. "Alle anderen Straftaten sind längst verjährt", klärt Maas auf.

Jetzt haben die Ermittler eine Zeugin aufgetrieben, die Bikker in Bedrängnis bringen könnte. Die heute 74jährige Frau lebte damals auf dem Gehöft, auf dem Jan Houtman den Tod fand. Später wanderte sie nach Australien aus. Dort wird ihre Aussage wohl auch aufgenommen werden. "Fifty-Fifty", schätzt Maas die Chancen ein, daß es jetzt doch noch zu einer Anklage gegen Bikker kommt.

Andere sind da nicht so optimistisch. Brigitte Schumann, die 1996 eine kleine Anfrage zur Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Bikker an den Landtag stellte, hält nicht eben viel von Klaus Schacht, dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Zentralstelle und Vorgesetzten von Maas. "Meine Einschätzung der Zentralstelle ist negativ", meint die Landtagsabgeordnete. Zu oft sei diese Behörde aufallend erfolglos geblieben, so die Grüne.

Der Kölner Schriftsteller Ralf Giordano ging noch etwas weiter. Er titulierte Schacht in einer Buchbesprechung für die "Frankfurter Rundschau" als "aufgeblasenen Ochsenfrosch, dem die Untat ins Gesicht geschrieben stand". Der derartig angegangene Oberstaatsanwalt stellte daraufhin einen Strafantrag, zog ihn dann aber vor Gericht zurück. Die Begründung: Er lasse sich nicht von Giordano zum Instrument für eine Abrechnung mit der Justiz machen. Das sei "das Allerletzte", quittierte Giordano noch im Gerichtssaal und deutete dies als Zeichen der Schwäche.

Ob Herbertus Bikker sich doch noch einmal vor einem deutschen Gericht verantworten muß, wird allerdings wohl in erster Linie davon abhängen, wie lange sich die Ermittlungen noch hinziehen. Allzu lange wird der Staatsanwalt nicht mehr Zeit haben. Irgendwann hat sich der Prozeß einfach biologisch erledigt.



NS-Kriegsverbrecher H. Bikker vor Gericht
Antifa Wuppertal, 21.08.03

Am 8. September soll der Prozeß gegen den holländischen SS-Mann Herbertus Bikker vor dem Landgericht in Hagen eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des holländischen Widerstandskämpfers Jan Hotmann vorgeworfen. Zur Anklage kam es erst durch die journalistische Arbeit der Stern-Redakteure Werner Schmitz und Albert Eikenaar. Sie stießen 1997 auf den Fall Bikker, weil deutsche und holländischer AntifaschistInnen bereits 1995 vor dem Haus von Bikker in Hagen demonstrierten und von der Justiz wegen ?nicht angemeldeter Demonstration? zu Geldstrafen verurteilt wurden. Sie machten sich auf die Suche nach Überlebenden der holländischen Widerstandsbewegung, sprachen mit Zeitzeugen und Angehörigen und recherchierten die Geschichte von Herbertus Bikker.

Der Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker vor Gericht!
Veranstaltung mit
Werner Schmitz, Stern, Journalist
Jack Koistra, Friesische Dagblat, Leuwarden (angefragt)
Anti-Kriegstag 1. September 19.00 Uhr in Hagen Lutherkirche (nähe Hbf)

VeranstalterInnen: Aktion Friedenszeichen, VVN-BDA, Verdi, DGB Kreis Südmark, Antifaschismus-Referat Bergische Universität Wuppertal, Antifa Hagen, DJU u.a.

Am 8. September soll der Prozeß gegen den holländischen SS-Mann Herbertus Bikker vor dem Landgericht in Hagen eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des holländischen Widerstandskämpfers Jan Hotmann vorgeworfen. Zur Anklage kam es erst durch die journalistische Arbeit der Stern-Redakteure Werner Schmitz und Albert Eikenaar. Sie stießen 1997 auf den Fall Bikker, weil deutsche und holländischer AntifaschistInnen bereits 1995 vor dem Haus von Bikker in Hagen demonstrierten und von der Justiz wegen "nicht angemeldeter Demonstration" zu Geldstrafen verurteilt wurden. Sie machten sich auf die Suche nach Überlebenden der holländischen Widerstandsbewegung, sprachen mit Zeitzeugen und Angehörigen und recherchierten die Geschichte von Herbertus Bikker. Schließlich konfrontierte Werner Schmitz den ?Schlächter von Ommen? in einem Gespräch mit seiner Vergangenheit. Als es um Jan Houtmann ging, rutschte dem 87 jährigen Waffen-SSler ein Satz heraus, der die Staatsanwaltschaft Dortmund auf den Plan rief: "Und dann hab ik ihm de Gnadenschuss gegeben" Oberstaatsanwalt Maaß nahm die Ermittlungen wieder auf, hörte Zeugen und ermittelte sechs lange Jahre, bis er endlich Anklage gegen Bikker erhob. Die Frau von Jan Houtmann, Aaltje Houtmann konnte den Prozess gegen den Mörder ihres Mannes nicht mehr erleben, sie starb vor drei Jahren. Wenn die deutsche Justiz weiter in diesem langsamen Tempo gegen noch lebende Kriegsverbrecher ermittelt, wird der Hagener Prozess der letzte NS-Kriegsverbrecher in Deutschland sein.

Vorgeschichte:

Vor knapp 10 Jahren spürte der holländische Simon Wiesenthal, der Gerichtsreporter Jack Koistra, Herbertus Bikker in der Dickenbruchstraße in Hagen auf. Die Fernsehanstalten in den Niederlanden berichteten ausführlich, das Justizministerium in Den Haag verlangte die sofortige Auslieferung Bikkers. Ohne Erfolg.

4. November 1995. Ein klappriger Reisebus mit holländischen Kennzeichen stoppt an einer Bundesstraße in der westfälischen Stadt Hagen. Ihm entsteigen junge AntifaschistInnen aus Nijmegen, Rotterdam und Amsterdam.Um die Ecke wartet bereits eine andere Gruppe. Vor allem jüngere AntifaschistInnen, aber auch einige wenige ehemalige Widerstandskämpfer, schließen sich dem schweigenden Zug an, der sie in die Hagener Dickenbruchstraße führt. Vor dem Haus mit der Nummer 77 wird es plötzlich laut: "Herbertus Bikker ist ein Mörder" hallt es dort durch die Nacht. Scheinwerfer gehen an, ein holländischen Fernsehteam taucht die Demonstranten in grelles Licht. Farbbeutel fliegen in Richtung Bikker´s Haus. Nach mehr als fünfzig Jahren kehrt die Geschichte zurück vor die Haustür des "Henkers von Ommen." Herbertus Bikker mußte aus keinem Versteck gezerrt werden. Sein Name stand in jedem Telefonbuch, seine Verbrechen sind in den Niederlanden einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Bikker mußte sich 1949 vor einem holländischen Gericht wegen zweifachen Mordes und unzähligen Mißhandlungen verantworten. Er wurde damals zum Tode, nach Begnadigung zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Bikker war Mitglied der Waffen-SS und Wächter des Lagers Erika in Ommen in den Niederlanden. Das Lager war von September 1944 bis April 1945 unter der Ordnungspolizei, zu deren Mitgliedern auch Bikker zählte, ein Straflager. Hier wurden laut Augenzeugenberichten ungefähr 450 Menschen eingesperrt. Z.T. hatten die Menschen sich dem Arbeitseinsatz in Deutschland wiedersetzt, z.T. waren es Menschen, die im Verdacht standen illegal zu arbeiten, jüdische Menschen zu verstecken u.a.m. Im Lager gab es eine sogenannte Schlägertruppe, die aus ca. 15, besonders ausgesuchten Wächtern des Lagers bestand. Hierzu gehörte Bikker. Tag und Nacht war die Truppe in der Umgebung von Ommen unterwegs, machte Razzien in den Wohnhäusern, nahm die Verdächtigen mit, bedrohte deren Verwandte mit dem Tod, plünderte die Wohnhäuser und mißhandelte und tötete die Gefangenen. Der "Henker von Ommen", so nannten ihn die Häftlinge des Lagers, tat sich bei der Jagd nach "Onderduikers", in den Untergrund abgetauchten Menschen mit besonderer Brutalität hervor.

Zwei Morde konnten ihm direkt angelastet werden: "Auf der Flucht" erschoß er den Widerstandskämpfer Houtmann und tötete den untergetauchten Meijer. Was den verurteilten Mörder bis heute vor der Strafe bewahrt hat, ist seine deutsche Staatsangehörigkeit, die er automatisch aufgrund des Führer-Erlasses vom Mai 1943 als Mitglied der Waffen-SS bekam und daß er gute und einflußreiche Freunde besaß. Die Geschichte des Henkers von Ommen findet ihre Fortsetzung am zweiten Weihnachtstag 1952. Zusammen mit sechs anderen verurteilten Kriegsverbrechern, die alle zur holländischen Waffen-SS oder zur Sicherheitspolizei gehörten, gelang Bikker die Flucht aus dem Gefängnis in Breda. Am gleichen Tag meldeten sich die Verbrecher bei einem Polizeirevier in einer kleinen deutsch-holländischen Grenzstadt. Dort wurden sie von einem Polizisten, selbst ehemaliges Mitglied der Waffen-SS freundlich aufgenommen und durften sogar in der Polizeiwache übernachten. Unter Zahlung von 10 DM Bußgeld wegen illegalem Grenzübertritts konnten sie ungehindert ihre Flucht fortgesetzen. Hilfe fanden die Flüchtigen bei ehemaligen SS-Angehörigen, die damals schon wieder in einflußreichen Positionen saßen und durch die Organisation "die schwarze Tulpe", dem Interessenverband der vertriebenen Holland-Deutschen.

Herbertus Bikker betrat am letzten Tag des Jahres 1952 das Sozialamt in Hagen. Er wollte dreisterweise Sozialfürsorge beantragen, was ihm eine kurzzeitige Verhaftung einbrachte. Aber er war bald wieder frei. Auf höchster Ebene wurde verfügt, daß die Gruppe von holländischen Angehörigen der Waffen-SS nicht an Holland ausgeliefert werden dürfe. In den Aachener Nachrichten hieß es damals: "Die sieben Niederländer fühlen sich nicht schuldig. (..) Sie sind allein aus politischen Gründen verurteilt. Sie haben während des Krieges ihre niederländische Nationalität verloren und die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, da sie Mitglied der Waffen-SS waren". Deutsche Bürger dürfen nicht ausgeliefert werden, hieß es ein Jahr später in einem höchstrichterlichen Urteil. Um zumindest einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, "strengte" die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts von Kriegsverbrechen" an, daß jedoch nur wenige Monate später wegen "Mangels an Beweisen" eingestellt wurde. Das könnte sich im Jahre 2003 ändern. Es gibt Tatzeugen, die den Mord an Jan Houtmann gesehen haben, es existiert das Geständnis von Bikker jetzt kann den agilen Kleingärtner von Hagen-Haspe nur noch die Haftunfähigkeit vor dem Prozess retten.



"Henker von Ommen" vor Gericht
In Hagen beginnt der Prozess gegen den holländischen SS-Mann Bikker
Unsere Zeit, 29.08.03

Am 8. September soll der Prozess gegen den holländischen SS-Mann Herbertus Bikker vor dem Landgericht in Hagen eröffnet werden. Bikker wird die Ermordung des holländischen Widerstandskämpfers Jan Houtman vorgeworfen. Zur Anklage kam es erst durch die journalistische Arbeit der Stern-Redakteure Werner Schmitz und Albert Eikenaar. Sie stießen 1997 auf den Fall Bikker, weil deutsche und holländische Antifaschisten bereits 1995 vor dem Haus von Bikker in Hagen demonstriert hatten und wegen einer "nicht angemeldeter Demonstration" zu Geldstrafen verurteilt worden waren.

Die beiden Journalisten machten sich auf die Suche nach Überlebenden der holländischen Widerstandsbewegung, sprachen mit Zeitzeugen und Angehörigen und recherchierten die Geschichte von Herbertus Bikker. Schließlich konfrontierte Werner Schmitz Bikker in einem Gespräch mit seiner Vergangenheit. Als es um Jan Houtman ging, rutschte dem 87-jährigen Waffen-SSler ein Satz heraus, der die Staatsanwaltschaft Dortmund auf den Plan rief: "Und dann hab ik ihm de Gnadenschuss gegeben".

Oberstaatsanwalt Maaß nahm die Ermittlungen wieder auf, hörte Zeugen und ermittelte sechs lange Jahre, bis er endlich Anklage gegen Bikker erhob. Die Frau von Jan Houtman, Aaltje Houtman konnte den Prozess gegen den Mörder ihres Mannes nicht mehr erleben, sie starb vor drei Jahren.

Vor knapp 10 Jahren spürte Jack Koistra, ein holländischer Gerichtsreporter, Bikker in der Dickenbruchstraße in Hagen auf. Die Fernsehanstalten in den Niederlanden berichteten ausführlich, das Justizministerium in Den Haag verlangte die sofortige Auslieferung Bikkers. Ohne Erfolg.

Dann kam der 4. November 1995. Ein Reisebus mit holländischen Kennzeichen stoppt an einer Bundesstraße in der westfälischen Stadt Hagen. Ihm entsteigen junge Antifaschistinnen und Antifaschisten aus Nijmegen, Rotterdam und Amsterdam. Um die Ecke wartet bereits eine andere Gruppe. Vor allem jüngere Antifaschisten, aber auch einige wenige ehemalige Widerstandskämpfer schließen sich dem schweigenden Zug an, der sie in die Hagener Dickenbruchstraße führt. Vor dem Haus mit der Nummer 77 wird es plötzlich laut: "Herbertus Bikker ist ein Mörder" hallt es dort durch die Nacht. Scheinwerfer gehen an, ein holländisches Fernsehteam taucht die Demonstranten in grelles Licht. Farbbeutel fliegen. Nach mehr als fünfzig Jahren kehrt die Geschichte zurück vor die Haustür des "Henkers von Ommen".

Herbertus Bikker musste aus keinem Versteck gezerrt werden. Sein Name stand in jedem Telefonbuch, seine Verbrechen sind in den Niederlanden einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Bikker hat zeitlebens niemals Reue für seine Taten gezeigt. Was den verurteilten Mörder bis heute vor der Strafe bewahrt hat, ist seine deutsche Staatsangehörigkeit, die er automatisch aufgrund des Führer-Erlasses vom Mai 1943 als Mitglied der Waffen-SS bekam, und dass er gute und einflussreiche Freunde besaß.

Bikker musste sich 1949 vor einem holländischen Gericht wegen zweifachen Mordes und unzähligen Misshandlungen verantworten. Er wurde damals zum Tode, nach Begnadigung zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Bikker war Mitglied der Waffen-SS und Wächter des Lagers Erika in Ommen in den Niederlanden. Das Lager war von September 1944 bis April 1945 unter der Ordnungspolizei, zu deren Mitgliedern auch Bikker zählte, ein Straflager. Hier wurden laut Augenzeugenberichten ungefähr 450 Menschen eingesperrt. Zum Teil hatten die Menschen sich dem Arbeitseinsatz in Deutschland wiedersetzt, zum Teil waren es Menschen, die im Verdacht standen illegal zu arbeiten oder zum Beispiel jüdische Menschen zu verstecken.

Im Lager gab es eine sogenannte Schlägertruppe, die aus etwa 15 besonders ausgesuchten Wächtern des Lagers bestand. Hierzu gehörte Bikker. Tag und Nacht war die Truppe in der Umgebung von Ommen unterwegs, machte Razzien in den Wohnhäusern, nahm Verdächtige mit, bedrohte deren Verwandte mit dem Tod, plünderte die Wohnhäuser und misshandelte und tötete die Gefangenen. Der "Henker von Ommen", so nannten ihn die Häftlinge des Lagers, tat sich bei der Jagd nach "Onderduikers", in den Untergrund abgetauchte Menschen, mit besonderer Brutalität hervor. Zwei Morde konnten ihm direkt angelastet werden: Bikker erschoss den Widerstandskämpfer Houtman und den untergetauchten Meijer.

Die Geschichte des "Henkers von Ommen" findet ihre Fortsetzung am zweiten Weihnachtstag 1952. Zusammen mit sechs anderen verurteilten Kriegsverbrechern, die alle zur holländischen Waffen-SS oder zur Sicherheitspolizei gehörten, gelang Bikker die Flucht aus dem Gefängnis in Breda. Am gleichen Tag meldeten sich die Verbrecher bei einem Polizeirevier in einer kleinen deutsch-holländischen Grenzstadt. Dort wurden sie von einem Polizisten, selbst ehemaliges Mitglied der Waffen-SS, freundlich aufgenommen. Nach Zahlung von 10 DM Bußgeld wegen illegalem Grenzübertritts konnten sie ihre Flucht fortsetzen.

Herbertus Bikker betrat am letzten Tag des Jahres 1952 das Sozialamt in Hagen. Er wollte dreisterweise Sozialfürsorge beantragen, was ihm eine kurzzeitige Verhaftung einbrachte. Aber er war bald wieder frei. Auf höchster Ebene wurde verfügt, dass die Gruppe von holländischen Angehörigen der Waffen-SS nicht an Holland ausgeliefert werden dürfe. Um zumindest einen Schein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, "strengte" die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des "Verdachts von Kriegsverbrechen" an, dass jedoch nur wenige Monate später wegen "Mangels an Beweisen" eingestellt wurde. Das könnte sich im Jahre 2003 ändern. Es gibt Tatzeugen, die den Mord an Jan Houtman gesehen haben, und es existiert das Geständnis von Bikker.

Informationsveranstaltung zum Fall Bikker in Hagen: 1. September, 19.30 Uhr, Luther-Kirche (Nähe Hbf.), mit Werner Schmitz, (Stern) und Jack Koistra, (Friesische Dagblat, Leeuwarden, angefragt)



Kommentare zum Bikker-Prozess
September 03

Frank , Hagen 15.09.2003 22:32:00 Uhr

@Christine, eben deshalb sollte eine große Tageszeitung in Hagen eine Diskussion über die Rechten und ihr wachsender Einfluß veranstalten. Rechtes Gedankengut ist ja nicht nur äußerlich erkennbar, sondern kommt sogar in der SPD vor. Hagen war schon vor 1933 ein Hort der Nazis, Hagen ist es heute immer noch. Vieles wird in Heimattümmelei versteckt, anderes ganz offen und hemmungslos herausposaunt. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, daß sich in Hagen eine Tageszeitung so kritisch in eine öffentliche Diskussion einmischt. Das dem in Hagen nicht so ist, haben viele Skandale in der Vergangenheit gezeigt - die wurden einfach unter den Teppich gekehrt und totgeschwiegen.

Christine , Hagen 15.09.2003 22:09:48 Uhr

@Frank, was lese ich grade unten auf dieser Seite? Die Skinhads, die die Türken zusammengekachelt haben, bekommen 1 Jahr auf Bewährung. Ist doch schön, oder? Und da diskutieren wir über Neonazis und Vergangenheit. Es kommt irgendwann noch schlimmer. Unsere Gesetze und die Justiz sind blockiert, man bekommt kein Recht und Gerechtigkeit- was ist das?? Ich arbeite eigentlich immer noch mit meinem ganz normalen Menschenverstand und habe meine Augen offen und im Augenblick rege ich mich über ganz andere Sachen viel mehr auf. Wenn ich lese, wer als Kandidat für den Oberbürgermeister bereit steht, wird mir übel. Wer möchte, kann sich gerne noch länger mit historischen Dingen beschäftigen, ich verteufel das nicht. Aber vielleicht wäre mein Vater da richtiger, der hat den Krieg noch miterlebt. Ich bin weder historisch noch politisch sehr bewandert, aber wie gesagt, ein realistisch denkender Mensch. Und es läuft soviel sowas von schief, meine armen Kinder!!!

Frank , Hagen 15.09.2003 18:24:05 Uhr

Ich schlage der WR-Redaktion vor, doch einmal einen Diskussionsabend zum Thema "Hagen und die Rechten" zu veranstalten. Vielleicht könnt ihr einige Experten vom Hist. Zentrum in Hagen (z. B. Dr. Blank, der schon sehr viel darüber geschrieben hat und jetzt in Dachau einen Vortrag hält) und von den benachbarten Unis gewinnen. Das Thema brennt, gerade auch wegen München und dem Bikker-Prozeß. @Christine, vielleicht lernen wir uns dabei auch persönlich kennen? Ich bin auf jeden Fall dabei!

Christine , Hagen 15.09.2003 16:19:48 Uhr

Frank, fällt Dir eigentlich da eine parallele zur ehemaligen DDR auf? Heute sagt man auch, das war doch alles nicht so schlimm. Vergleich doch einfach mal die Tötungen mit dem dritten Reich, nur mit dem Unterschied, das es keine Massenvernichtungen von Juden waren. Aber es gab die dollsten Foltermethoden, z.B. die Wasserzelle, von der eigentlich gesagt wurde, es gäbe sie nicht. Heute behaupten ja die Leute, die schön mit der Stasi gezogen sind, sie hätten es ja eigentlich gar nicht gewollt und eigentlich waren sie nicht dabei. so ähnlich wird es mit den Naziverbrechern auch sein, eigentlich wollte keiner dabei sein. Meinetwegen sollen sie ihr Denkmal haben und in allen Geschichtsbüchern kommt es vor, von daher schon kein Vergessen möglich. soll es auch nicht. Nur viele von denen leben heute nicht mehr und die Angehörigen bekommen sie auch nicht wieder und genau das ist für mich sowieso schlimmer. Da nützt es auch nichts, wenn Leute heute noch in den Knast gesteckt werden, wo sie auf Staatskosten leben wie die Made im Speck und noch Sport treiben dürfen und einen Fernseher und Weiberbesuch bekommen dürfen. Knast in der DDR war noch Abschreckung- Arbeitslager und weiß Gott weder Fernseher noch Sport in Form von Muckiebude. da wurden die Leute eingesperrt, wenn sie gegen die Politik waren. Und unsere Neonazis laufen frei rum, auch nett. Unsere heutigen Neonazis sind für mich Trittbrettfahrer, die zur damaligen Zeit höchstens noch als Quark im Schaufenster lagen und wahrscheinlich von der damaligen Zeit soviel Ahnung haben, wie eine Kuh von Stricken. Die sollte man mal in amerikanische Arbeitslager stecken. Und genau das ist Realität. Wenn man bedankt, das diese Leute ja die Denkmäler noch boykottieren und davor den Herrmann machen.

Frank , Hagen 14.09.2003 21:10:14 Uhr

Christine schrieb: "Meine ganz persönliche Meinung ist ja, man sollte endlich mal einen klitzekleinen Strich unter diese verdammte Vergangenheit setzen? Wie lange soll das noch aufgewärmt werden?" Tut mir leid, das kann ich nicht akzeptieren. Solche Worte haben die Richter schon in den 50er Jahren gebraucht, auch in Hagen, um eindlich Ruhe vor der Vergangenheit zu haben. Wenn man einen Schlußstrich zieht, dann wird die Zeit zwischen 1933-1945 schnell vergessen. Das ist vielen Leuten sehr recht. Hinterher heißt es denn, daß alles nicht so schlimm war. Das fängt doch schon mit Büchern an, mit dem Buch "Der Brand" von Jörg Friedrich über die Luftangriffe. Jetzt sind die Deutschen plötzlich Opfer und viel weniger Täter. Das sind die Vertriebenen sowieso schon. Darum sollen sie jetzt auch ene eigene Gedenkstätte in berlin bekommen.

Christine , Hagen 14.09.2003 19:11:53 Uhr

Ja, Frank, stimmt wohl, aber ich denke da auch ganz besonders an die ehemaligen Stasis, die noch wesentlich mehr von ihrem Lebenabend haben und wie schon gesagt, förmlich hofiert werden usw.. Wer weiß, was mit Bikker wird, ich kann mir gut vorstellen, das er noch ein psychologisches Gutachten kriegt, was heute eigentlich für alle, die irgendwelche Leute umgebracht haben eine tolle Sache ist, oder? Sie kommen mit dem blauen Auge davon. Ich denke auch, das Bikker schon seit langen Jahren Muffensausen hat und sein Lebensabend vielleicht nicht so schön war, bzw. ist. Je nach Gesundheitszustand, man weiß es nicht, hat er vielleicht gar nicht mehr so lange. Andererseits kann dieser "Zusammenbruch" auch eine Verzögerungstaktik sein. Meine ganz persönliche Meinung ist ja, man sollte endlich mal einen klitzekleinen Strich unter diese verdammte Vergangenheit setzen? Wie lange soll das noch aufgewärmt werden? Hitler ist tot und er hat doch alles angezettelt. Ich finde, man sollte wirklich zusehen, das es keine neuen Kriege mehr gibt, sich um aktuelle wichtigere Dinge kümmern und unsere ach so schlauen Politiker sollten endlich mal Politik machen, die auch für uns ist und nicht nur in die eigene Tasche wirtschaften. Soviele Seifenblasen auf einem Haufen hält man nicht mehr aus. Basta!

Frank , Hagen 14.09.2003 15:08:34 Uhr

Mir ist noch eingefallen, daß dieser Prozeß in Hagen auch aufgrund der durch die Attentatspläne in München und die steigenden Neonazi-Aktivitäten wichtig ist. Wir in Hagen sollten froh sein, daß es mit dem Historischen Zentrum in Eilpe wenigstens eine Einrichtung gibt, die die Erinnerung an die Nazizeit wachhält und darüber Ausstellungen usw. macht. Das ist sehr wichtig, damit sich das nicht wiederholt. In Hagen sind die Neonazis auch stark aktiv!

Frank , Hagen 14.09.2003 15:05:00 Uhr

In einem hast Du recht, Christine - es ist eine Schande, daß die deutsche Justiz gegen Leute wie Bikker in all den Jahren nichts unternommen hat. Dennoch ist es wichtig, daß er vor Gericht kommt, auch mit 88 Jahren! Typen wie Bikker haben damals Menschen ins Gas geschickt oder erschossen, die ebenfalls 88 Jahre alt waren. Sie nahmen auch keine Rücksicht auf das Alter ihrer Opfer. Allein die Tatsache, daß man Bikkers Lebensabend versauert muß jeden demokratisch denkenden Menschen hoch erfreuen. Du hast aber auch recht, wenn Du sagst, daß viele davon gekommen sind, auch Verbrecher, die in der DDR Menschen gequält oder getötet haben bzw. daran mitwirkten.

Christine , Hagen 13.09.2003 11:18:29 Uhr

Bei allem was recht ist, ich denke, die Justiz sollte sich vermehrt um die aktuellen wirklichen Verbrecher kümmern und bei den mafiosen Strukturen aufräumen. Und was ist bitte schön mit den Leuten, die in der ehemaligen DDR die Leute an der Grenze niedergeschossen haben, bzw. die Befehle erteilt haben??? Die sitzen heute noch in Rang und Würden und verdienen einen Haufen Kohle. aber heute noch einen 88jährigen weiß Gott wie lange zu verurteilen, wo jahrelang nichts passiert ist...!!! Und unsere jetzigen Verbrecher freuen sich, wenn ihre Verfahren verschleppt werden - tolle Wurst!!

Frank Peters, HA 11.09.2003 08:19:07 Uhr

Leider gibts in Hagen immer noch genügend Neofaschisten und Leute, die ihr rechtsextremes Gedankengut und ihre Einstellung hinter einem demokratischen Parteibuch verstecken können. Stammtisch-Faschisten gibts in Hagen wie anderswo wie Sand am Meer. Also ist die "Gefahr von Rechts" immer noch latent vorhanden in Hagen.

Robert , Hagen 10.09.2003 19:17:38 Uhr

Zum Glück gibts in Hagen keine Faschisten mehr.

Dieter , Hagen 09.09.2003 22:18:21 Uhr

Was hat der Prozess gegen Bikker mit "Vergeltung" zu tun. Er hat doch eher etwas mit "Gerechtigkeit" zu tun. Ich bin der Meinung, daß Bikker mit seinen Verbrechen konfrontiert werden muß. Das sind wir den Opfern schuldig, die vor ihm im Dreck lagen und die er mit seiner Waffe gnadenlos niedergestreckt hat. Und Filbinger ist kein Einzelfall. Auch in Hagen hat es genug Kriegsverbrecher gegeben. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß die NS-Prozesse in Hagen eine lange "Tradition" haben. In den Fünfziger Jahren verhandelte man in Hagen gegen die Gestapo-Schergen, in den Sechsziger Jahre und noch in den 70er standen Angehörige des Personal von Mordlagern (Sobibor, Majdanek) in Hagen vor Gericht. Im Historischen Zentrum habe ich letztes Jahr einen Vortrag darüber gehört. Was ich nicht verstehe ist, daß man von dort aus nicht eine historische Veranstaltung zu dem Bikker-Prozeß macht. Die Forscher dort haben schon viel darüber geschrieben.

Mathias Z., HA 09.09.2003 20:32:56 Uhr

@Dieter, meines Erachtens sollte Herr Bikker ein ordentliches Verfahren bekommen,weiter bin ich der Meinung,daß hier wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen wird. Der "sehr geehrte Herr Filbinger", ich hoffe der Name ist noch geläufig,belommt als ehemaliger Marinerichter der noch zum Ende des Krieges "dem Führer Nibelungentreu" Standgerichtsurteile gehalten hat,einen Empfang zum 90.xxten Geburtstag und geht straffrei aus,ein Herr Bikker da nicht Schreibtischtäter,wird noch einmal als Greis-zudem vermutlich überhaupt nicht mehr einsichtig verurteilt ? Bei allem Respekt,geht diese Verfahrensweise nicht zu weit?Mein Vater Jahrgang 1922,verstorben 1991 ist durch die Nazis verfolgt worden und hat im KZ gesessen,er hätte sicherlich auch gewollt,daß mit der Vergeltung endlich Schluss ist, es nutzt niemandem mehr. UNS BLEIBT NUR DAFÜR ZU SORGEN.DASS VON DEUTSCHEM BODEN NIE WIEDER TERROR UND UNTERDRÜCKUNG AUSGEHT!

Dieter , Hagen 09.09.2003 18:16:12 Uhr

Es ist nicht entscheidend, daß Bikker verurteilt ist, entscheidend ist, daß solche Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden. Ihr Alter ist unerheblich, darauf haben sie damals keine Rücksicht genommen und alte Frauen, Kinder und Greise ermordet. Es tut gut, daß solche Leute keinen schönen Lebensabend haben - Bikker hatte leider zu lange noch schöne Tage verlebt. Das ist nun vorbei. Er hatte kein Mitleid mit seinen Opfern, wir dürfen kein Mitleid mit ihm haben!

Peter , Hagen 09.09.2003 15:54:39 Uhr

Hurra!!!! Nazikriegsverbrecher Herbertus Bikker vor Gericht in Hagen!!!! Wir werden auch die letzten finden!!!!



„Bikkerprozess mit Fragen“
PDS Hagen, 08.09.03

Die PDS in Hagen, ist erfreut das nun vor dem Hagener Landgericht dem Nazi und verurteilten Kriegsverbrechen, Herbertus Bikker, der Prozess gemacht wird wegen des Mordes an Jan Houtmann in den Niederlanden. Kurz vor dem Ende des 2. Weltkrieg erschoss Bikker den Widerstandskämpfer in einem Kuhstall und wurde dafür in den Niederlanden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dort aber nur wegen Todschlag.

Wie sich in einem Gespräch mit dem Stern herausstellte hat Bikker, Jan Houtmann „den Gnadenschuss“ gegeben.

Das ist nicht anderes als kaltblütiger Mord. Es bleibt zu hoffen das nach über 50 Jahren nun endlich die Gerechtigkeit siegt und er für seine Tat lebenslänglich ins Gefängnis muss. Mitleid mit Bikker ist trotz seines hohen Alters von 88 Jahren absolut fehl am Platz. Er hatte auch kein Mitleid mit seinem Opfer. Der Körper von Houtmann war nach Zeugenaussagen mit Kugeln „durchsiebt“.

Fragen wirft der Prozess aber auch auf.

Wir fragen: Warum hat die deutsche Justiz Bikker nicht an die Niederlande ausgeliefert obwohl sein Wohnort bekannt war und die Niederländische Justiz seine Auslieferung verlangte?

Wir fragen: Wer hat Bikker und Co 1952 bei der Flucht nach Deutschland, und später in Deutschland geholfen, und warum wurde dieses nicht strafrechtlich verfolgt.

Wir fragen: Wie kann es sein, das Heute noch ein Führererlass in Deutschland Rechtskraft hat? Nur durch diesen Führererlass wurde Bikker als Angehöriger der Waffen SS Deutscher und damit vor der Auslieferung bewahrt.

Trotz der Freude das Bikker der Prozess gemacht wird gedenken wir der Opfer von ihm. Er steht ja „nur“ wegen einem Fall vor Gericht. Wir sind aber auch sehr nachdenklich wenn dieselben Menschen die überzeugte Nazis waren mit dem Ende des Krieges 1945 überzeugte Demokraten wurden die wieder in Amt und Würden kamen.

Nur so konnte es geschehen das Herbertus Bikker in Frieden lebte während seine Opfer starben und deren Angehörigen niemals Ruhe fanden.



Historische Lehrstunde
taz NRW, 24.12.03

Der Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher Herbertus Bikker vor dem Landgericht Hagen verkommt zur Farce. Die Verteidigung plädiert auf Verhandlungsunfähigkeit und spielt auf Zeit
VON ACHIM SCHEVE

Der Prozess gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker muss am kommenden Dienstag weiterverhandelt werden. Eine Unterbrechung von mehr als zehn Tagen ist nicht möglich. Am vergangenen Freitag war der des Mordes angeklagte gebürtige Niederländer Herbertus Bikker letztmalig mit seiner persönlichen Notärztin im Gerichtssaal erschienen. Die Verteidigung will seine Verhandlungsfähigkeit überprüfen lassen. Der Prozess war seit 5. November wegen einer Erkrankung Bikkers ausgesetzt worden.

Bikker wird vorgeworfen, im November 1944 einen holländischen Widerstandskämpfer erschossen zu haben. Bikker war Wachmann im niederländischen Lager Erika bei Ommen. In einem Stern-Interview hatte er behauptet, den holländischen Widerstandskämpfer Jan Houtmann "den Gnadenschuss", gegeben zu haben.

Der Zeuge Wilhelm Stappenbelt wird vor Gericht zu den Vorkommnissen in Ommen befragt. Der 80-Jährige war Beamter der Gemeinde Dahlfsen. Er hat ein zweibändiges Geschichtsbuch zum Thema geschrieben: "Ommen onder Kroon en Kruis", (Ommen unter Krone und Hakenreuz). Der Zeuge erzählt die Geschichte des Lagers Erika bei Ommen. In Friedenzeiten diente es einer internationalen religiösen Gemeinschaft. 1941 wurde das Lager von den deutschen Besatzungsbehörden beschlagnahmt - zunächst ohne Insassen. Ab 1942 wurden Gefangene aus überfüllten niederländischen Gefängnissen dort untergebracht. 1943 folgten 3.500 niederländische Studenten, die sich geweigert hatten die Loyalitätserklärung zur Nazibesatzung zu unterschreiben. Der Zeuge war anlässlich einer Verhaftungsaktion gegen Juden zwei Tage im Lager.

Herbertus Bikker war 1949 von Sondergerichtshof im niederländischen Arnheim wegen der Zusammenarbeit mit den Deutschen, Freiheitsberaubung von Niederländern und der Tötung von zwei Menschen zum Tode verurteilt worden. In einer Berufungsverhandlung in Den Haag wurde die Strafe in Lebenslang umgewandelt. 1952 floh Bikker aus dem Gefängnis und wurde kurze Zeit später in Hagen/Westfalen festgenommen.

Stappenbelt hat Herrn Bikker im Lager nicht getroffen. Er berichtet von Gefangenen, die sich ein Grab schaufeln mussten, und in Dunkelhaft untergebracht waren. In der Zelle stand soviel Wasser, dass sie sich nicht setzen oder legen konnten. Einen Tag vor der Befreiung wurden noch 117 Häftlinge erschossen. Die Nichtjuden durften in den Baracken schlafen, Juden kamen in die Zelte. Die Bevölkerung Ommens wurde durch ein so genanntes Kontroll-Kommando terrorisiert.

Stappenbelt kannte den ermordeten Herrn Houtman, er war Inhaber einer Metallwarenfabrik und Kirchgänger der niederländischen reformierten Kirche. Während des Krieges warfen die Engländer für den niederländischen Widerstand Waffen und Munition mit dem Fallschirm ab. Houtman und seine Männer haben sie für den Widerstand eingesammelt und in die Stadt Ommen gebracht. Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag, drei Zeugen aus den Niederlanden zu laden, um einen Beweis über den guten Leumund und Charakter des von Bikker ermordeten Jan Houtman zu erheben.

Bikker kann nur wegen Mordes an Jan Houtmann verurteilt werden. Eine Verurteilung wegen Totschlages oder anderer Delikte ist wegen Verjährung nicht möglich.

Die Vernehmung des Zeugen Stappenbelt ist beendet. Er setzt sich in den Zuschauerraum. Der Gerichtsdiener hält ihm den Zettel für die Fahrtkostenerstattung vor und sagt laut: "Damit müssen sie zu Zimmer 63". Der Zeuge antwortet im zackigen Ton. "Jawoll, Herr General!"

Der Zeuge Hans Ket wird aufgerufen. Der 53 Jahre alte Lehrer berichtet über die Kriegserinnerungen seines Vaters. Während seiner Kindheit hatte sein Vater ihn, seinen Bruder und seine Schwester oft an besondere Orte geführt und ihm dort kleine Geschichten über die Besatzungszeit erzählt. Sein Vater war von Oktober 1944 bis März 1945 im Lager Erika bei Ommen inhaftiert. Erst nach einer Fernsehsendung von 1990 fasste er den Mut, seinen 1997 gestorbenen Vater zu fragen. Der Vater erzählte vom "Schallplattenspiel". Gefangene wurden mit einem Arm in der Erde eingeraben und mussten sich mit ihrem Körper wie ein Schallplattenspieler drehen. Wenn sie nicht schnell genug waren, gab es Schläge und Tritte. "Die Holländer haben uns schlechter behandelt als die Deutschen."

Das Oberlandesgericht Hamm lehnte im Jahre 1954 ein Auslieferungsersuchen der Niederlande ab. Kurze Zeit später wurde Bikker aus der Untersuchungshaft entlassen. Im November 1957 wurden die Ermittlungen gegen Bikker eingestellt. Erst nach dem Bericht des "Stern" wurden die Ermittlungen gegen Bikker wieder aufgenommen.

Beide Zeugen wurden in deutscher Sprache befragt. Für die Wiedergabe der Gespräche zwischen Vater und Sohn wird eine Dolmetscherin benötigt. Der Zeuge berichtet, dass sein Vater 1960 anlässlich der Freilassung von drei Kriegsverbrechern aus Breda sagte, dass man diese Verbrecher aus den Niederlanden wegtreten solle. Sein Vater war im Aussendienst in der Schneiderei, er hat sich von Bikker fernhalten können. Bikker sei ein Schuft und Lump gewesen.

Bikkers persönliche Ärztin berichtet, dass sich der Zustand des Angeklagten im Laufe der Verhandlung stark verschlechtert habe. Sie beklagt, dass es im ganzen Gerichtsgebäude keinen "AOK-Chopper" Rollstuhl gebe. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten und deutet an, Herr Bikker sei noch vor kurzem in seinem Auto gesehen worden.



Prozess kurz vor der Einstellung: Bikker hat keine Lust auf Pillen und Prozess
Achim Scheve
hagalil, 09.01.04

Der letzte Verhandlungstag des Bikker Prozesses war am 19. Dezember, deswegen war - sofern keiner der Beteiligten krank war - ein Verhandlungstag am 30. Dezember zwingend erforderlich, da eine Hauptverhandlung nicht mehr als 10 Tage unterbrochen werden darf.

Es waren keine Zeugen aus den Niederlanden geladen, geplant war nur die Verlesung von Akten oder eventuell die Anhörung eines sachverständigen Zeugen über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten.

Die Schwurgerichtssitzung war diesmal noch schlechter besucht als üblich. Anwesend waren im Zuschauerraum außer dem Beobachter fünf niederländische Journalisten von Presse, Funk und Fernsehen, ein Reporter der Westfälischen Rundschau, drei Hagener Antifaschisten, ein fünfzehnjähriger Prozessbesucher und eine nicht ganz geklärte Restgruppe aus Gerichtsdienern und politischen Staatsschützern. Die "Stille Hilfe" für angeklagte Neonazis und Altnazis war vermutlich nicht anwesend. Außer den Journalisten waren diesmal keine Bürger aus den Niederlanden angereist.

Wegen den Kindergartenferien konnte die für Bikker gewohnte persönliche betreuende Notärztin Dr. Schellert nicht, und Herr Bikker sollte von Herrn Dr. Guido Rabast abgeholt und im Gerichtssaal betreut werden.

Doch zu Beginn der Sitzung wurde der Zeuge Dr. Guido Rabatz aufgerufen, der vor Gericht berichtete, dass er den Angeklagten heute morgen untersucht hat und dieser auch nicht akut krank sei. Er habe jedoch einfach gesagt:

"Ich möchte nicht"

Deswegen wurde der Angeklagte nicht ins Gericht gebracht. Der Zeuge berichtete dass der Angeklagte offensichtlich nicht akut krank sei und er aber leider seine Tabletten nur sehr unregelmäßig nehme.

Das Gericht wirkte etwas ratlos und hörte zunächst einmal den sachverständigen Zeugen Dr. Markus Schmidt vom Hagener Marienhospital zur grundsätzlichen Verhandlungsfähigkeit des angeklagten Herrn Bikker an.

Herr Dr. Schmidt berichtete zunächst über die Ergebnisse seiner Untersuchungen an Herrn Bikker. Insbesondere führte er neurologische Untersuchungen durch Befragungen durch. "Welcher Tag ist heute?" Herr Bikker war zeitlich und örtlich orientiert. Seine Merkfähigkeit war allerdings eingeschränkt. Dies sei vor allem durch seine Kopfschmerzen bedingt. Herr Bikker nehme seine Medikamente nur unregelmäßig, er sagte:

"Jede vom Arzt verschriebene Tablette ist Gift"

Die vorgefundene Medikamentenliste entsprach selbst in der Stoffklasse nicht den bei Herrn Bikker vorgefundenen Medikamenten. Die verschriebenen Tabletten gegen Kopfschmerzen seien nur bei regelmäßiger Einnahme wirksam. Gegen akute Kopfschmerzen würden sie nicht helfen. Der vorsitzende Richter Horst Werner Herkenberg erläuterte die Sachlage und Rechtslage. Selbstverständlich könne man den Angeklagten Bikker durch zwei uniformierte Kräfte ins Gericht holen lassen. Dann stehe aber zu befürchten, dass man danach wegen der Aufregung nur einen verhandlungsunfähigen Angeklagten im Saal habe. Damit sei nichts gewonnen.

Zur möglichen Verpflichtung des Angeklagten seine Tabletten regelmäßig zu nehmen und dadurch seine Verhandlungsfähigkeit zu fördern, wies der Richter auf die klassische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1963 "Liquorentnahme" hin.

Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH hatte Fragebogen der Handwerkskammer nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, sondern "mit ungenügenden, zynischen und teils völlig sinnlosen Vermerken versehen" . Deswegen wurden gegen die Gesellschaft Bußgelder in Höhe von 1000 DM verhängt, die aber eh nicht eingetrieben werden konnten. Trotzdem wurde ein Verfahren wegen Untreue zu Lasten der GmbH eingeleitet. Zur Feststellung seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit sollte mit einer langen Hohlnadel Gehirnwasser "Liquor" entnommen und untersucht werden. Diese Untersuchung ist schmerzhaft und nicht ungefährlich. Bereits seit Jahrzehnten war die Verweigerung einer "Liquorentnahme" keine Begründung für die Verweigerung einer Rente. Das Bundesverfassungsgericht entschied dann, dass in diesem Fall keine Verpflichtung zur Zulassung der "Liquorentnahme" bestehe, da der Eingriff schmerzhaft sei und es sich um einen Bagatellstrafverfahren handele, das auch einfach eingestellt werden könne.

Ergibt sich denn aus dieser beispielhaften Rechtsentscheidung die Nichtverpflichtung des Mordangeklagten Bikker durch regelmäßige Tabletteneinnahme seine Kopfschmerzen zu bekämpfen und dadurch seine Verhandlungsfähigkeit zu fördern? Das ist schwer zu verstehen, denn hier geht es nicht um eine Bagatelle sondern um Mord, es geht nicht um eine schmerzhafte und gefährliche Untersuchung, sondern um die ordentliche und auch im eignen Interesse des Angeklagten liegende Behandlung von Schmerzen. Die Nebenfolge ist dann allerdings die Förderung seiner Verhandlungsfähigkeit.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte zur Zeit krank sei und deswegen die Hauptverhandlung mehr als 10 Tage unterbrochen werden könne.

Der Prozess soll am 9. Januar 11 Uhr fortgesetzt werden.



Nach Verhandlung vital
Ist Bikker verhandlungsfähig, fragte gestern das Gericht

taz Ruhr, 20.01.04, Achim Scheve

HAGEN taz Gestern war der 21. Verhandlungstag im Prozess gegen Herbertus Bikker vor dem Landgericht Hagen. Es wurde allerdings nicht über seine Taten, sondern über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten verhandelt. Bikker soll einen niederländischen Widerstandskämpfer 1944 erschossen haben.

Die für Bikker einkaufende Witwe des Bundeswehroffiziers Kumpmann berichtete über die häusliche Situation des Angeklagten. Nach der im Gericht früher verlesenen Aussage hatte die Polizei Kumpman gebeten, Bikker zu betreuen, damit "die Antifa ihn nicht einstampft". Der sachverständige Zeuge Dr. Markus Schmidt vom Marienhospital erläuterte sein Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Demnach gilt Bikker weiterhin als verhandlungsfähig.

Nach dem Ende der Verhandlung wurden vor dem Gerichtssaal Prozessbeteiligte von Fernsehsendern interviewt. Dies konnte Bikker offensichtlich nicht ertragen: Beim Rausgehen schlug der Angeklagte mit seinem Gehstock wortlos auf die Kamera des niederländischen Kameramanns von NOS ein. Er blieb unverletzt.



Noch verhandlungsfähig
taz Ruhr, 13.01.04, Achim Scheve

Die Verteidigung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Bikker setzt auf die Demenz des Angeklagten

HAGEN taz Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Herbertus Bikker geht es nur noch um die Verhandlungsfähigkeit. Zum Verhandlungstag letzten Freitag erschien der Angeklagte wieder mit seiner persönlichen Notärztin Scheller. Die Ärztin berichtet, dass der Angeklagte in letzter Zeit wegen den Schmerzen abgenommen und zur Zeit einen Blutdruck von 180 zu 100 habe. Die Prozessbeteiligten erörtern das vom Arzt für Altersheilkunde am Marienhospital tätigen Markus Schmidt erstellte schriftliche Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Der Angeklagte sei trotz Gedächtnisstörungen bis zu einer Stunde am Tag verhandlungsfähig. "Herr Bikker erreicht bei einem Standardtest 29 Punkte, eine Demenz beginnt unter 35 Punkten", sagt Schmidt. Im Gutachten wird auch berichtet, dass der Angeklagte bis zuletzt unfallfrei mit seinem Auto gefahren sei.

Die Anwälte der Verteidigung Bernd Eisenhut und Klaus-Peter Kniffka beantragen die Einstellung des Verfahrens und bemängeln, dass im Gutachten das Autofahren des Angeklagten eine Rolle spiele. Diese Information beruhe allein auf Beobachtungen eines Prozessbeobachters aus dem Zuschauerraum. Tatsächlich wurde das sowohl in der Verhandlung, im Flur vor dem Schwurgerichtssaal und in der Presse erwähnt. Nicht erwähnt wurde, dass der Angeklagte am 19. Dezember vom Gerichtsdiener nach Hause gefahren wurde. Bikker habe sich vom Gerichtsdiener mit Handschlag verabschiedet, seine Schlüssel heraus geholt, sei zur Tür gegangen und habe problemlos selbst die Tür aufgeschlossen.

Dem ehemaligen Niederländer Herbertus Bikker wird vorgeworfen den holländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman 1944 auf einem Bauernhof ermordet zu haben. Bikker war 1949 im niederländischen Arnheim wegen Zusammenarbeit mit Deutschen, Freiheitsberaubung von Niederländern und Tötung von zwei Menschen zum Tode verurteilt worden. In einer Berufungsverhandlung wurde die Strafe in lebenslänglich umgewandelt. 1952 floh Bikker aus dem Gefängnis und wurde kurze Zeit später in Hagen festgenommen. Bikker kann jetzt nur noch wegen des Mordes an Jan Houtmann verurteilt werden. Eine Verurteilung wegen Totschlages oder anderer Delikte ist wegen Verjährung nicht mehr möglich. Die Verhandlung soll am 20. Januar 2004 Uhr fortgesetzt werden- mit der Aussage des sachverständigen Zeugen Schmidt über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Sollte das Gericht dem Antrag der Verteidigung auf Verhandlungsfähigkeit stattgeben, hätte Herbertus Bikker nichts mehr zu befürchten. Die Konfrontation mit weiteren Zeugen bliebe ihm erspart. "



Beweise für Sadismus
taz, 27.01.04, Achim Scheve

Gegen den mutmaßlichen Naziverbrecher Bikker gibt es weitere Beweise für einen sadistischen Mord

HAGEN taz Am vergangenen Freitag war der mutmaßliche Kriegsverbrecher Herbertus Bikker alleine vor dem Hagener Landgericht: An diesem Tag waren niederländische Bürger und Medien erstmals nicht zum Prozesstermin angereist. Deutsche Pressevertreter waren wie immer nur spärlich vertreten.

Dem ehemaligen SS-Mann und Polizisten Herbertus Bikker wird vorgeworfen, den niederländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman im November 1944 nicht nur erschossen, sondern vorsätzlich ermordet zu haben. Dieser Unterschied ist juristisch entscheidend: Da alle Straftaten außer Mord längst verjährt wären, kann Bikker nur verurteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass er das Opfer aus niederen Beweggründen wie zum Beispiel Hass oder Mordlust getötet hat.

Das Verfahren begann mit der Verlesung des Protokolls der richterlichen Vernehmung des Zeugen Lenz im Jahre 2000. Der Zeuge war ab 1943 wegen seiner Beteiligung am Maistreik untergetaucht. Er und seine Mitstreiter sammelten in den Wäldern um Dahlfsen von den Engländern mit Fallschirmen abgeworfene Waffen für den Widerstand ein. Die verhasste Grüne Polizei (Kontrollkommando) führte in der Gegend Patrouillen durch. Am Tag nach der Ermordung von Jan Houtman hatte das Kontroll Kommando (KK) einen jüdischen Jungen verhaftet, misshandelt und ihm die Leiche von Jan Houtman gezeigt. Lenz wurde später auf der Flucht aus der Gegend um Ommen verhaftet und in das Lager Erika bei Ommen gebracht. Er wurde in einer Gruppe von acht Häftlingen eingeliefert. Der älteste der Gruppe wurde sofort brutal zusammengeschlagen. Bikker sei im Lager als großer Sadist bekannt gewesen, gab er an. Er habe als der "Schinder von Ommen" gegolten.

Nach Lenz` Bericht wurden die Aussagen des Zeugen von Huisen verlesen, die er schon 1998 machte. Der Zeuge hatte seit dem Anfang der achtziger Jahre akribisch die Aussagen von Zeitzeugen der Kriegszeit aufgeschrieben. Diese Berichte umfassen mehr als 1.000 Seiten. Sie belegen, dass Jan Houtman und sein Freund Dickie ein Auto ausleihen wollten, um Waffen zu transportieren. Als die Grüne Polizei erschien, floh Houtmann zu Fuß am Kanal entlang. Bikker lieh sich ein Fahrrad und folgte ihm. Auf dem Bauernhof fielen anschließend 34 Schüsse. Im angrenzenden Kuhstall hatten sich untergetauchte niederländische Zwangsarbeiter versteckt.

Am Tag darauf wurde ein jüdischer Junge verhaftet, der dann im März 1945 erschossen wurde.

Der Prozess gegen Herbertus Bikker wird am kommenden Montag fortgeführt. Wieder wird der ehemalige SS-Mann zur Tat schweigen. Seine Verteidiger werden wieder versuchen, ihn als "nicht verhandlungsfähig" darzustellen.



Bikker-Prozess endgültig geplatzt
taz, 03.02.04, Achim Scheve

HAGEN taz Sechs Monate nach Prozessbeginn am Landgericht Hagen ist der Prozess gegen Herbertus Bikker nun doch eingestellt worden. Das Gutachten des Neurologen Bernd Roggenwallner gab den Ausschlag. Nach Ansicht des freiberuflichen Gutachters ist eine Verhandlungsfähigkeit des 88-jährigen Angeklagten "auf Dauer" nicht gegeben. Bikker zeige "organische und neurologische Ausfallerscheinungen", sagte Roggenwallner, der Beschuldigte könne dem Prozeß deshalb nicht folgen Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Einschätzung an. Richter Werner Herkenberg sagte, er müsse das Verfahren abbrechen, da sich ein Freispruch nicht abgezeichnet habe. Nach 25 Verhandlungstagen und elf Gutachtern wird über Bikker kein Urteil gesprochen werden.

Der ehemalige SS-Mann und Polizist Herbertus Bikker soll den niederländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman im November 1944 nicht nur erschossen, sondern vorsätzlich ermordet haben.



Deutsche Kriegsverbrechen in den Niederlanden
Später Prozess gegen ehemaligen SS-Mann Herbertus Bikker

wsws, 06.01.04, Elisabeth Zimmermann

Fast 59 Jahre nach dem Mord an dem niederländischen Widerstandskämpfer Jan Houtman wurde am 8. September 2003 vor dem Landgericht Hagen der Prozess gegen den inzwischen 88-jährigen ehemaligen SS-Mann Herbertus Bikker eröffnet. Er ist angeklagt, den 27jährigen Houtman am 17. November 1944 auf einem Bauernhof in der holländischen Gemeinde Dalfsen erschossen zu haben.

Der Prozess wirft ein Licht auf die brutale Besatzungsherrschaft der Nazis in den Niederlanden und die grausame und rücksichtslose Verfolgung des Widerstands mit Hilfe einheimischer Kollaborateure, die der Waffen-SS beigetreten waren. Die Tatsache, dass der Prozess so spät eröffnet wurde, ruft auch den mehr als zögerlichen Umgang mit den Verantwortlichen der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik in Erinnerung. Der Prozess muss aufgrund des Gesundheitszustands des Angeklagten zwar immer wieder unterbrochen werden, dieser wurde aber nicht, wie in anderen vergleichbaren Fällen, von vornherein für verhandlungsunfähig erklärt.

Herbertus Bikker hatte sich während der deutschen Besatzung der Niederlande, die von 1940 bis 1945 dauerte, der Waffen-SS angeschlossen und war zum Zeitpunkt der Tat als Ordnungspolizist und Wächter im Straf- und Arbeitslager Erika in Ommen eingesetzt. Viele Lagerinsassen waren Arbeiter, die sich der Zwangsarbeit im deutschen Reich widersetzt oder sich am Widerstand gegen die deutsche Besatzung in den Niederlanden beteiligt hatten.

Bikker gehörte zu einer berüchtigten Schlägertruppe, die die Gefangenen des Lagers drangsalierte. Darüber hinaus gehörten Razzien in umliegenden Wohnhäusern zu den Aufgaben seiner Truppe. Sie verhaftete willkürlich Widerstandsverdächtige, bedrohte Angehörige und plünderte Wohnhäuser. Auch Misshandlungen und die Tötung von Gefangenen gehen auf ihr Konto. Da sich Bikker bei der Jagd nach Untergetauchten "Onderduikers" besonders hervor tat, wurde er von den Häftlingen des Lagers "Schlächter von Ommen" genannt.

Nach der Niederlage der Nazi-Diktatur im Mai 1945 und der Befreiung der Niederlande wurde Bikker 1949 zunächst von einem niederländischen Gericht zum Tode verurteilt. Nach einem Berufungsprozess wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Am zweiten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1952 gelang Bikker und sechs anderen verurteilten Kriegsverbrechern, alle Mitglieder der holländischen Waffen-SS oder der Sicherheitspolizei, die Flucht aus dem Gefängnis in Breda. Sie flohen über die deutsch-holländische Grenze und meldeten sich auf einer deutschen Polizeistation. Dort mussten sie ein Bußgeld von zehn DM wegen illegalen Grenzübertritts entrichten, konnten aber ihre Flucht ungehindert fortsetzen. In Deutschland fanden sie Hilfe bei ehemaligen SS-Angehörigen, die bereits wieder wichtige Ämter bekleideten.

Juristisch beriefen sich die zuständigen Behörden und Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof darauf, dass Bikker und die anderen Geflohenen nicht an die Niederlande ausgeliefert werden dürften, weil sie aufgrund eines "Führer-Erlasses" vom 19. Mai 1943 als Deutsche gälten und damit auch nach dem 1949 geltenden Grundgesetz nicht an andere Länder ausgeliefert werden dürften. Der "Führer-Erlass" garantierte allen, die sich den Nazi-Verbänden oder der Wehrmacht anschlossen, die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bikker musste sich zwar schließlich Mitte der 1950er Jahre in Dortmund vor Gericht verantworten. Das Verfahren wurde aber aus "Mangel an Beweisen" eingestellt. Die niederländische Justiz hatte sich geweigert, ihr Beweismaterial an die deutsche Justiz zu übergeben, weil sie dieser wegen der vielen Nazi-Juristen misstraute, die nahtlos vom Dritten Reich übernommen worden waren.

Seither lebte Bikker über 50 Jahre lang unbehelligt im nordrhein-westfälischen Hagen. Dass es schließlich doch noch zum Prozess kam, ist vor allem dem Umstand zuzuschreiben, dass er sich 1997 in einem Interview mit dem Stern -Reporter Werner Schmitz selbst mit der Erschießung Jan Houtmans brüstete. Mit den Worten, "Und dann hab ik ihm den Gnadenschuss gegeben", schilderte er sein Vorgehen am 17. November 1944, als er Houtman, der der Widerstandsgruppe "knokploeg" angehörte, stellte und erschoss.

Vor etwa zehn Jahren hatte der niederländische Gerichtsreporter und Nazijäger Jack Koistra Herbertus Bikker in seinem Wohnhaus in Hagen aufgespürt. Das niederländische Fernsehen berichtete darüber und das Justizministerium in Den Haag forderte die sofortige Auslieferung Bikkers, was aber von den deutschen Behörden abgelehnt wurde. Im November 1995 demonstrierten dann deutsche und holländische Mitglieder antifaschistischer Gruppen sowie einige noch lebende Widerstandskämpfer vor dem Haus Bikkers in Hagen und riefen: "Herbertus Bikker ist ein Mörder". Sie wurden zu Geldstrafen wegen einer "nicht angemeldeten Demonstration" verurteilt.

Das machte die Stern -Redakteure Werner Schmitz und Albert Eikenaar auf den Fall aufmerksam, und es ist wohl maßgeblich ihren intensiven journalistischen Recherchen zu verdanken, dass es zu der erneuten Anklageerhebung gegen Bikker kam. Nach der Veröffentlichung des Stern -Interviews im Jahr 1997 begann Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß von der Zentralstelle für nationalsozialistische Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund zu ermitteln.

Es dauerte weitere sechs lange Jahre bis zur Prozesseröffnung. Einige der Zeugen, die den Mord an Jan Houtman aus der Nähe beobachtet hatten, leben inzwischen nicht mehr. Auch die Witwe Jan Houtmans ist vor drei Jahren verstorben. Aber eine wichtige Zeugin, die ihre Aussage bereits vor fünf Jahren zu Protokoll gegeben hatte, konnte am 10. Oktober 2003 persönlich vor dem Landgericht in Hagen erscheinen und aussagen.

Es handelt sich um die inzwischen 81-jährige Annie Bosch-Klink. Sie konnte sich sehr lebhaft an die Ereignisse erinnern, die sich vor 59 Jahren auf dem Bauernhof ihrer Eltern abgespielt hatten. Sie war damals 22 Jahre alt und beobachtete aus dem Küchenfenster, wie sich zwei SS-Männer, wie sie zunächst annahm, dem Hof näherten. Sie wurde von Panik ergriffen, weil sich ihr Bruder und dessen Freund, die ebenfalls im Widerstand aktiv waren, auf dem Hof aufhielten. Dann sah sie, wie sich einer der vermeintlichen SS-Männer losriss und von dem anderen wegrannte. Dieser verfolgte den Flüchtenden, und dann hörte sie mehrere Schüsse. Ihr Bruder Jan und dessen Freund, die sich in ihrem Unterschlupf oberhalb der Pferdekoppel versteckt hatten, sahen mit an, wie Bikker auf Houtman schoss, der bereits verletzt auf dem Boden lag. Dann hörten sie, wie Bikker sagte: "Hast du jetzt genug? Du stehst nicht mehr auf. Nun bist du richtig tot."

Annie Bosch-Klink kann sich so lebhaft an die damaligen Ereignisse erinnern, weil diese sie in ihrem ganzen Leben nicht mehr losgelassen haben. Nach der Ermordung Houtmans drohte Bikker ihrem Vater: "Dich mach ich auch kalt" und "Hau mal ab, dich hol ich später". Ihre Schilderung der Ereignisse vom 17. November 1944 widerspricht klar Bikkers Schutzbehauptung, der bei seiner Aussage in den 1950er Jahren erklärt hatte, er habe Jan Houtman in "Ausübung seiner Pflicht" erschossen, als dieser zu "fliehen versuchte".

Die Niederlande unter deutscher Besatzung

Das brutale Verbrechen, das derzeit in Hagen nach fast sechs Jahrzehnten Gegenstand eines Gerichtsprozesses ist, ist nur eines von Tausenden, die von den deutschen SS- und Besatzungstruppen und ihren niederländischen Kollaborateuren begangen wurden.

Als die deutsche Wehrmacht am 10. Mai 1940 in die Niederlande einmarschierte, unterwarf sie das Land aufgrund ihrer militärischen Übermacht innerhalb weniger Tage. Der Oberbefehlshaber der niederländischen Streitkräfte, General Winkelman, unterzeichnete am 15. Mai 1940 die Kapitulationsurkunde.

Wegen der Bombenangriffe und Artilleriebeschießungen war die Zahl der zivilen Opfer höher als die der gefallenen niederländischen Soldaten. Allein 800 Menschen starben bei einem deutschen Luftangriff auf die Rotterdamer Innenstadt, der trotz bereits angebotener Kapitulationsverhandlungen durchgeführt wurde. Aus Furcht vor einer Verhaftung durch die Gestapo wählten 150 jüdische Bürger den Freitod. Das Vorgehen der Wehrmacht war vor allem dadurch geprägt, Angst und Schrecken unter der Bevölkerung des besetzten Landes zu verbreiten.

Laut dem 1946 in Utrecht herausgegebenen Statistischen Jahrbuch der Niederlande wurden während der fünfjährigen deutschen Besatzungszeit 2800 Niederländer zum Tode verurteilt und hingerichtet, rund 20.000 starben in deutschen Konzentrationslagern und Gefängnissen, 600 kamen in niederländischen Lagern zu Tode. Nicht eingerechnet sind hier die Todesfälle infolge militärischer Einwirkung, während des sogenannten Arbeitseinsatzes und die ermordeten niederländischen Juden.

Das brutale Vorgehen der Besatzungsmacht rief Widerstand gegen die Besatzer und gegen deren niederländischen Unterstützer und Kollaborateure hervor. Während Teile der herrschenden Elite und der Beamtenschaft durch Kollaborationsangebote ihre Existenz und einen Teil ihrer Selbständigkeit retten wollten, machten die Nazi-Statthalter klar, dass sie sich nur mit der völligen Unterordnung unter die Anordnungen aus Berlin zufrieden geben würden. Ihr Ziel bestand darin, die Wirtschaft und Gesellschaft der Niederlande völlig den Erfordernissen der deutschen Eroberungspläne in Europa und gegen die Sowjetunion unterzuordnen.

Waren die Nazis in den Niederlanden anfangs noch etwas zurückhaltender vorgegangen als in den besetzten osteuropäischen Ländern, änderte sich dies nach einem Streik von Amsterdamer Arbeitern gegen die Deportation jüdischer Mitbürger 1941 schlagartig.

Gerhard Hirschfeld schreibt dazu in seiner Studie "Fremdherrschaft und Kollaboration - Die Niederlande unter deutscher Besatzung 1940-1945": "Während der zweiten Phase der Besatzung, die vom Frühjahr 1941 bis zum März/April 1943 dauerte, verschlechterte sich das Klima zwischen der Bevölkerung und den Besatzungsbehörden zusehends. Der Ausbruch des Streiks der Amsterdamer Arbeiter als Antwort auf die Deportation jüdischer Mitbürger am 25. Februar 1941 - der erste Massenstreik in einem von der Wehrmacht besetzten Gebiet - und die brutalen Reaktionen der deutschen Polizeiorgane in den folgenden Tagen signalisierten der niederländischen Öffentlichkeit, dass der Übergang von einer Periode überraschender Milde zum Alltag nationalsozialistischer Besatzung endgültig vollzogen war. Immer häufiger und gezielter griffen Sicherheitsdienst und deutsche Polizei, Militärpolizei und Wehrmachtsgerichte zu Mitteln der Abschreckung und des offenen Terrors: Verhaftungen, Razzien, Geiselerschießungen und Todesurteile waren bald an der Tagesordnung; parallel dazu formierte sich der niederländische Widerstand."

Der von den Nazis für die Niederlande eingesetzte Reichskommissar Arthur Seyss-Inquart, der sich schon beim "Anschluss" Österreichs an das deutsche Reich und kurzfristig als Stellvertreter des Statthalters im Generalgouvernement Polen in den Augen Hitlers bewährt hatte, erklärte vor einem vertrauten Kreis nach dem Amsterdamer Februarstreik, dass man nun endgültig von allen nationalen Sammlungsplänen (mit dem Ziel eines "freiwilligen Anschlusses" der Niederlande an Deutschland) Abschied nehmen müsse. Statt dessen kündigte er eine Politik des radikalen "Für oder gegen uns!" an.

Nach zuverlässigen Angaben des Niederländischen Roten Kreuzes wurden zwischen Juli 1942 und September 1944 rund 95.000 niederländische Juden über die Durchgangslager Westerbork und Vught in deutsche Vernichtungslager, vor allem nach Auschwitz und Sobibor, abtransportiert; von ihnen haben nur etwa 1070 überlebt. Weitere Transporte gingen nach Buchenwald/Ravensbrück, Bergen-Belsen und Theresienstadt. Die Gesamtzahl der in den Lagern Ermordeten oder sonstwie zu Tode Gekommenen betrug 102.000, das sind 75 Prozent der bei Ausbruch des Krieges in den Niederlanden ansässigen Juden. Die niederländische Polizei erwies sich bei der Jagd auf die jüdische Bevölkerung und ihre Deportation zu großen Teilen als williger Helfer der deutschen Besatzungsbehörden, des Sicherheitsdienstes und der SS.

Das Ziel der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik bestand in der rücksichtslosen Ausbeutung der niederländischen Produktionskapazitäten. Rüstungsaufträge der deutschen Wehrmacht und Aufträge zur Versorgung der Wehrmacht mit Uniformen, Stiefeln etc. hatten Vorrang vor der Versorgung der Zivilbevölkerung. Die niederländische Bauindustrie wurde zu großen Teilen beim Bau von Schutzwällen und anderen kriegswichtigen Projekten eingesetzt, wie der Errichtung von Luftwaffenstützpunkten in den Niederlanden und dem Bau des sogenannten Atlantikwalls in Belgien und Frankreich. In diesem Bereich entwickelte sich die niederländische Bauwirtschaft zur größten Stütze der deutschen Kriegsfertigung. Trotz Kontrollen von sogenannten Bevollmächtigten waren Unternehmergewinne von 100 und 200 Prozent in dieser Branche keine Seltenheit.

Unternehmen, die nicht kriegswichtig waren, erhielten dagegen oft keine Rohstoffe und mussten schließen. Die Arbeiter, die ihre Arbeit verloren, wurden mit vielen anderen zur Zwangsarbeit nach Deutschland abkommandiert, wo sie wiederum oft deutsche Arbeiter ersetzten, die zum Kriegseinsatz an die Ostfront geschickt wurden.

Die Zwangsarbeit in Deutschland, die von den niederländischen Arbeitsämtern schon vor der deutschen Besatzung als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit propagiert wurde, war unter Arbeitern und Arbeitslosen verhasst. Nach einem Memorandum des Reichsarbeitsministeriums vom 25. September 1941 (Vermerk über die Behandlung der aus den Westgebieten stammenden ausländischen Arbeiter) belief sich die Anzahl der kontraktbrüchigen Niederländer auf etwa 30 Prozent (18.000 der rund 60.000 in Deutschland Arbeitenden). Auf Grund der verhängten Repressalien gegen die Kontraktbrecher ging deren Zahl in den Folgemonaten stark zurück; sie dürfte für den Zeitraum 1941/42 (bis März) zwischen 10 und 20 Prozent gelegen haben.

Zwischen Oktober 1942 und März/April 1943 kam es zu mehreren großen Aktionen, bei denen niederländische Arbeiter für den Arbeitseinsatz in der deutschen Rüstungs-, Eisen- und Stahlindustrie zwangsverpflichtet wurden. Statistisch hochgerechnet arbeiteten Ende 1943 etwa 425.000 Niederländer in Deutschland oder in den von Deutschland besetzten Gebieten.

Im April 1943 gab Hitler den Befehl, die bereits Ende Mai 1940 entlassenen niederländischen Kriegsgefangenen zum Arbeitseinsatz in die Internierungslager zurückzuführen, um den Anforderungen des inzwischen proklamierten "totalen Krieges" nachzukommen. Das Bekanntwerden dieser Nachricht löste eine Streikwelle nicht gekannten Ausmaßes aus, die Hirschfeld mit den Worten beschreibt: "Fast eine Million Niederländer traten in den Ausstand, zeitweise kam es zu ernsthaften Störungen des Versorgungs- und Verkehrswesens. Die zunächst überraschten deutschen Sicherheitskräfte reagierten mit der gewohnten Brutalität und Rücksichtslosigkeit; allein bis zum letzten Streiktag, dem 7. Mai, wurden 80 Todesurteile verhängt und 60 Menschen standrechtlich erschossen."

Das Lager in Ommen wurde damals als Arbeitslager für "Wirtschaftsstraftäter" eingerichtet. Zu Wirtschaftsstraftaten gehörten Wirtschaftssabotage wie Arbeitsverweigerung, aber auch Fälle von Mundraub wurden als Wirtschaftsverbrechen verfolgt. Die Zahl der Strafverfahren in Wirtschaftssachen stieg von 21.000 (1941) auf rund 120.000 (1943).

In einer Art Überblick über die deutsche Besatzung der Niederlande schreibt Gerhard Hirschfeld am Anfang seiner sehr informativen Studie: "Je mehr sich die militärische Situation nach den Niederlagen an der Ostfront und im Mittelmeerraum zuungunsten Deutschlands entwickelte, desto brutaler und rücksichtsloser wurde die Besatzung in den Niederlanden gehandhabt. Die Vernichtung des jüdischen Bevölkerungsteils, die wirtschaftliche Ausbeutung durch die deutsche Kriegswirtschaft und die Verschleppung niederländischer Arbeiter zum Arbeitseinsatz erreichten 1944 ihren Höhepunkt. Ganze Industriezweige stoppten ihre Produktion oder waren nur noch auf deutsche Order tätig. In den folgenden Wintermonaten sank der Produktionsstand auf etwa 25 Prozent der Höhe für das Jahr 1938. Kriegseinwirkungen und der Zusammenbruch des Transportwesens führten katastrophale Versorgungsengpässe herbei, die schließlich im sogenannten Hungerwinter 1944/45 kumulierten.... Mehr als 20.000 Menschen verhungerten oder starben infolge von Mangelerscheinungen."

Und weiter: "Wirtschaftliche und soziale Verelendung übten auf die Bereitschaft vieler Niederländer, sich in irgendeiner Form am Widerstand gegen die Besatzung zu beteiligen, einen nicht unerheblichen Einfluss aus. Die Aktionen der illegalen Widerstandsorganisationen wurden wirkungsvoller und begannen die deutschen Behörden und ihre niederländischen Verbindungsstellen mitunter empfindlich zu treffen. Im Gegenzug reagierten die Polizei- und Sicherheitsdienste, aber auch die Wehrmacht mit brutalen Vergeltungsmaßnahmen, die den Terror, auch gegen Unbeteiligte und Unschuldige, zum obersten Gebot erhoben.

Als Vergeltung für einen Anschlag niederländischer Widerstandskämpfer auf einen deutschen Offizier ließ der Wehrmachtsbefehlshaber Christiansen das Dorf Putten in der Provinz Gelderland am Westrand der Veluwe dem Erdboden gleichmachen, sieben Bewohner sofort erschießen und 660 in das Konzentrationslager Amersfoort sowie später ins KZ Neuengamme deportieren; nur 116 von ihnen überlebten die Lager. Nach dem Attentat auf Rauter (den SS-Statthalter in den Niederlanden, der direkt Heinrich Himmler unterstellt war) am 6. März 1945, das der Generalkommissar (schwer verwundet) überlebte, ordnete der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD, Dr. Schöngarth, die Erschießung von 250 Niederländern an."

* * *

Anmerkung: Alle Zahlen und Daten aus der Zeit über die deutsche Besatzung der Niederlanden aus: Fremdherrschaft und Kollaboration - Die Niederlande unter deutscher Besatzung 1940-1945 von Gerhard Hirschfeld (Deutsche Verlagsanstalt 1984)


Bild des "Besuches" bei Herbertus Bikker
am Do., 05.02.04 in Hagen-Haspe


Zur Kundgebung bei Herbertus Bikker
Antifa Hagen, 05.02.04

Am Abend des vergangenen Donnerstag haben gegen 19 Uhr ca.25 AntifaschistInnen aus Hagen und Umgebung vor dem Haus des wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagten Hubertus Bikker eine spontane Kundgebung durchgeführt.

Anlass der Kundgebung war die Entscheidung des vorsitzenden Richters Rolf Werner Herkenberg am vergangenen Montag, den Prozess gegen den Angeklagten nach knapp fünf Monaten und 23 Verhandlungstagen einzustellen.

Nachdem der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Bernd Roggenwallner, der letzte von insgesamt elf Gutachtern, den Angeklagten nach einem dreistündigem Gespräch in dessen Wohnung für verhandlungsunfähig erklärt hatte, musste selbst der Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß eingestehen: "Wir haben ausgereizt."

Während der Kundgebung wurde eine Rede verlesen, die festhielt, dass die Einstellung des Verfahrens keineswegs einem Freispruch gleichkommt. "Es ist tragisch, dass nur ein kleiner Bruchteil der Täter im Nationalsozialismus sich vor Gericht verantworten muss, während die Bundesregierung bei Fragen der Zwangsarbeiterentschädigung jeden Pfennig zweimal umdreht. Die aktuellen Debatten über den Bombenkrieg zeigt, dass der moderne Geschichtsrevisionismus den Nationalsozialismus nicht mehr verdrängen will, sondern eine aktive Täter-Opfer-Umkehrung betreibt. Die Einstellung des Verfahrens ist paradigmatisch dafür: Der Täter wird nicht als solcher benannt", so ein Pressesprecher der Antifa Hagen. "Bikker ist ein Mörder. Dass er trotzdem zeit seines Lebens dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurde und auch nicht mehr werden wird, ist gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und deren Angehörigen unverantwortlich."

Nach ungefähr einer Viertelstunde wurde die friedliche Kundgebung beendet. "Unsere Gedanken sind in diesem Moment bei Jan Houtman und dessen Hinterbliebenen", erklärte der Pressesprecher der Antifa Hagen zu Schluss.


Zur Einstellung des Verfahrens gegen Herbertus Bikker
Antifa Hagen, 03.02.04

die Antifa Hagen verurteilt die Einstellung des Prozesses gegen Herbertus Bikker - den "Henker von Ommen" - auf das schärfste. Der Prozess gegen Bikker war einer der letzten großen Kriegsverbrecherprozesse in der BRD, nachdem Bikker lange unbehelligt in Hagen gelebt hatte. Die deutschen Behörden hatten Bikker einst bei der Flucht aus dem holländischen Gefängnis geholfen, nun schützten sie ihn vor weiterer Strafverfolgung durch die holländischen Behörden. Der Prozess gegen Bikker kam spät - viel zu spät, dennoch hätte eine Verurteilung Bikkers den Angehörigen seiner Opfer und den ehemaligen Widerstandskämpfern, die Bikker im holländischen Strafgefangenenlager "Erica" immer wieder sadistisch quälte, ein Stück Genugtuung geben können.

Für den Sprecher der Hagener Antifa, Ulrich Krüger, ist die Einstellung des Prozesses daher ein Schlag in die Gesichter der Opfer Bikkers und ihrer Angehörigen. "Es ist ein Skandal, dass der Prozess gegen Bikker aufgrund der angeblich schlechten geistigen und körperlichen Verfassung Bikkers eingestellt wurde, obwohl dieser selbst noch einige Tage zuvor einen holländischen Kameramann mit seinem Krückstock angegriffen hatte" so Krüger weiter.

Trotz dieser weiteren Niederlage von NS-Opfern vor deutschen Gerichten fordert die Antifa Hagen weiterhin die konsequente Verurteilung aller NS-Verbrecher. Es darf weder ein Vergeben noch ein Vergessen der Barbarei des Nationalsozialismus geben.


Zum Fall des SS-Bikker und zum Vorgehen gegen Antifaschisten
Jupp Angenfort, Landessprecher der VVN-BdA NRW, 03.02.04

Nachdem nun der SS-Mann und Mörder Herbertus Bikker für verhandlungsunfähig erklärt wurde, ist es an der Zeit, die zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund für handlungsunwillig zu erklären und durch kompetente engagierte Juristen auszutauschen. Sieben Jahre nachdem antifaschistische Vereinigungen und Journalisten den seit 1954 unbehelligt in Deutschland lebenden Bikker den Behörden präsentiert hatten, kam es zum Prozeß und bald darauf zur "Verhandlungsunfähigkeit". Die Verschleppungstaktik der Dortmunder Staatsanwaltschaft bewährte sich mal wieder - wie im Falle Malloth und Priebke und vielen weiteren.

Sie bewährte sich zugunsten der Nazi-Verbrecher. Und sie wird sich wohl auch im Falle der Mörder an den 6000 entwaffneten italienischen Kriegsgefangenen bewähren, deren Ermordung auf der griechischen Insel Kephallonia durch die Wehrmachtsgebirgsdivision 1 auch nach sechzig Jahren nicht zur Anklage führte. Unsere Fähigkeit zur Ironie reicht nicht aus, um auszurechnen, wie viele Jahre die Täter noch unverfolgt bleiben, wenn man die Bikker-Frist von sieben Jahren pro Person zugrunde legt...

Der Handlungsunwilligkeit der Staatsanwaltschaft steht der Übereifer gegenüber, wenn es um die Ausschaltung ihrer Kritiker geht. Da schreckt man nicht vor der gesetzlich verbotenen Nutzung des Justizapparats zur Verfolgung Unschuldiger zurück. Weil die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten mit half, 140 bisher nicht bekannte mutmaßliche Mörder von Kephallonia zu präsentieren und bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, wurde unter einem durchsichtigen Vorwand gegen ihren Landessprecher Ulrich Sander ein Ermittlungsverfahren wegen "Amtsanmaßung" eingeleitet - und kein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Mörder. Der VVN-BdA und ihrem Landessprecher wurden Computer beschlagnahmt und Dateien mit Daten über die Organisation entwendet, - es ist zu vermuten, dass diese nun dem Staats- und Verfassungsschutz für seine Spitzeltätigkeit zur Verfügung stehen. Oberstaatsanwalt Bernd Düllmann erklärte zwei Monate danach, die Beschlagnahmung habe zwar nichts ergeben, was für die "Amtsanmaßung" des VVN-Sprechers spreche. Doch statt die Dateien zurückzugeben und sich bei der VVN-BdA zu entschuldigen, soll jetzt, laut Düllmann, weiter gesucht werden, bis etwas gefunden werde, das die Ermittlungen gegen Sander rechtfertige.

Die VVN-BdA hat sich an die demokratische Öffentlichkeit gewandt, um zu verlangen:

- die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Ulrich Sander.

- die Herausgabe der kopierten Daten.

- die Verfolgung und Verurteilung der NS-Kriegsverbrecher und die Entschädigung ihrer Opfer.

An die Landesregierungen von NRW und Bayern wurde die Aufforderung gerichtet, in den Staatsanwaltschaften von München und Dortmund dafür zu sorgen, dass endlich das Hauptaugenmerk auf die Ermittlungen gegen die zum Teil betagten mutmaßlichen Täter gerichtet wird und nicht auf die Ausweichmanöver gegen antifaschistische Rechercheure.


Antifa Hagen kritisiert: "Der Prozess gegen Bikker kam viel zu spät"
WR Hagen, 06.02.04

Betreff: Erklärung der Antifa Hagen zur Einstellung des Prozesses gegen Herbertus Bikker:

Die Antifa Hagen verurteilt die Einstellung des Prozesses gegen Herbertus Bikker - den "Henker von Ommen" - auf das schärfste. Der Prozess gegen Bikker war einer der letzten großen Kriegsverbrecherprozesse in der BRD, nachdem Bikker lange unbehelligt in Hagen gelebt hatte. Die deutschen Behörden hatten Bikker einst bei der Flucht aus dem holländischen Gefängnis geholfen, nun schützten sie ihn vor weiterer Strafverfolgung durch die holländischen Behörden.

Der Prozess gegen Bikker kam spät - viel zu spät, dennoch hätte eine Verurteilung Bikkers den Angehörigen seiner Opfer und den ehemaligen Widerstandskämpfern, die Bikker im holländischen Strafgefangenenlager "Erica" immer wieder sadistisch quälte, ein Stück Genugtuung geben können.

Für den Sprecher der Hagener Antifa, Ulrich Krüger, ist die Einstellung des Prozesses daher ein Schlag in die Gesichter der Opfer Bikkers und ihrer Angehörigen. "Es ist ein Skandal, dass der Prozess gegen Bikker aufgrund der angeblich schlechten geistigen und körperlichen Verfassung Bikkers eingestellt wurde, obwohl dieser selbst noch einige Tage zuvor einen holländischen Kameramann mit seinem Krückstock angegriffen hatte" so Krüger weiter.

Trotz dieser weiteren Niederlage von NS-Opfern vor deutschen Gerichten fordert die Antifa Hagen weiterhin die konsequente Verurteilung aller NS-Verbrecher. Es darf weder ein Vergeben noch ein Vergessen der Barbarei des 3. Reichs geben.

Antifa Hagen