In der primitiven Wirtschaft werden die einzelnen Werte unmittelbar gegeneinander ausgetauscht. Die moderne Wirtschaft bedient sich des Geldes als Austauschmittel. Die Note der Zentralbanken ist jedoch außerstande, den Güteraustausch in dem Umfange zu ermöglichen, der den Bedürfnissen und der Leistungsfähigkeit der Gegenwart entspricht. Dies ergibt sich aus ihrer Konstruktion. Nach der allgemeinen Auffassung ist die Note ein Ersatz für das Währungsmetall (Gold). Ihr Wert wird darin gesehen, daß die Zentralbank sie einlöst oder zu einem festen Kurse übernimmt. Die Menge der auszugebenden Noten wird also begrenzt durch den der Zentralbank zur Verfügung stehenden Einlösungsschatz. Dazu kommt, daß in den meisten Ländern die Noten gesetzliche Zahlungsmittel sind, das heißt also zugleich als Wertmesser dienen. Jede Vermehrung, die eine Entwertung zur Folge haben könnte, gefährdet also das gesamte Geldsystem des Landes, und kein verantwortungsvoller Leiter einer Zentralbank wird zu einer derartigen Vermehrung des Notenumlaufs seine Hand bieten dürfen.
Es ist nun sehr wohl möglich, daß - vom Standpunkt der Einlösbarkeit aus gesehen - die Menge der vorhandenen Zahlungsmittel ausreicht, daß sie jedoch - vom Standpunkte des Güteraustausches betrachtet - völlig unzureichend ist. Ebenso ist der umgekehrte Fall denkbar; denn beispielsweise wäre der Goldschatz der Bank von Frankreich viel zu groß, um als Grundlage des Güteraustausches in einem kleinen Dorf zu dienen. Der Einlösungsschatz und die Bedürfnisse der Wirtschaft sind also nicht in jedem Falle gleich groß.
In der modernen Volkswirtschaft ist auch der größte Goldvorrat völlig unzureichend, alle Anforderungen des Güteraustausches zu befriedigen. Wahrscheinlich reichen sämtliche Goldbestände der Erde nicht aus, um die Fülle aller Tauschgeschäfte auch nur auf einem mäßig großem Territorium darzustellen. Tatsächlich wickelt sich denn auch der Verkehr zum weitaus größten Teile nicht durch Gold oder Banknoten ab, sondern durch Vermittlung anderer Zahlungsmittel, wie Wechsel, Schecks, Überweisungen und vor allem gegenseitiger Verrechnung. Alle diese Kreditmittel sind jedoch ihrerseits schließlich in gesetzliche Zahlungsmittel einlösbar und führen sonach gleichfalls auf die Noten der Zentralbank und damit auf den Einlösungsgedanken zurück. Der Güteraustausch ist jedoch an sich von der Größe des der Zentralbank zur Verfügung stehenden Goldvorrates unabhängig. Er kann und muß auch dann durchgeführt werden, wenn gar kein Einlösungsschatz vorhanden ist, sogar dann, wenn die Zentralbank selbst fortgefallen oder aus irgendeinem Grund (Krieg, Revolution oder Illiquidität ihrer Anlagen) stillgelegt ist. Der Güteraustausch schafft sich seine eigenen Zahlungsmittel, sofern man ihn nicht durch gesetzliche Zwangsmaßnahmen und Zahlungsmittelmonopole - wie sie im bolschewistischen Rußland zur höchsten Vollendung entwickelt sind, aber mehr oder weniger in jedem modernen Land bestehen - daran verhindert.
Das Gutscheingeld ist ein solches Zahlungsmittel des Güteraustausches. Es ist unabhängig von der Zentralbank und deren Einlösungshort. Es dient lediglich dazu, den Güteraustausch zu ermöglichen. Selbstverständlich hat es weder einen Annahmezwang im Verkehr noch gar einen gesetzlichen Zwangskurs. Niemand außer den Emittenten ist verpflichtet, es gegen sich gelten zu lassen. Es ist daher lediglich Zahlungsmittel und infolgedessen ohne Einfluß auf den gesetzlich bestimmten Wertmesser. Sonach ist die Menge des Gutscheingeldes in keiner Weise von seiner Einlösbarkeit in Gold oder Noten der Zentralbank abhängig. Sie ist ausschließlich an den Umfang tatsächlich erfolgter Güterumsätze geknüpft. Das Gutscheingeld ist daher in der Lage, das ungeheure Bedürfnis der Wirtschaft nach Mitteln, die den Güteraustausch ermöglichen, das heißt nach Zahlungsmitteln, zu befriedigen, ohne daß hierdurch jemals die Währung berührt werden könnte.
Ist sonach der Güteraustausch an sich von dem Goldvorrat unabhängig, so ist auch die Beziehung der Note zu dem Güteraustausch keine notwendige. Die Note ermöglicht den Austausch, soweit sie als Ersatz des Goldes dient; denn Gold ist die Ware, gegen welche alle Güter eingetauscht werden können. Dagegen ist der Gutschein kein Ersatz für Gold. Seine Beziehung zu dem Güteraustausch ist daher anderer Art. Der Gutschein stellt eine Quittung dar über die von dem Emittenten empfangenen Werte. Er begründet damit zugleich das Anrecht des Inhabers auf die Gegenleistung. Er verkörpert also die eigentliche Tauschbeziehung und es gibt für ihn keine andere Verwendbarkeit als den Güteraustausch selbst.
Hierin liegt ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem Gutschein und der Note der Zentralbank:
Die Note kann, der Gutschein muß den Güteraustausch herbeiführen, und darauf gründet sich seine Überlegenheit.
Auch der Einwand, daß die Note der Zentralbank den Zahlungsverkehr vereinheitliche und deshalb dem Gutschein vorzuziehen sei, vermag nicht zu überzeugen. Er ist auch nur zu einem Teile richtig; denn der Wertmesser bleibt auch bei dem Gutscheinsystem derselbe. Es können sogar die Gutscheine aller Länder auf den gleichen Wertmesser gestellt werden, also beispielsweise auf eine bestimmte Gewichtsmenge Feingold lauten. Auf diese Weise würde der internationale Zahlungsverkehr durch das Gutscheinsystem vereinheitlicht und zugleich auf eine wertbeständige Basis gestellt. Dazu kommt, daß die Gutscheine keiner Devisengesetzgebung zu unterliegen brauchten, da sie grundsätzlich in Gold nicht einlösbar sind, also niemals zu einer Ausfuhr von Gold führen können. Schließlich ist in Betracht zu ziehen, daß weitaus der größte und bedeutendste Teil aller Zahlungsmittel, nämlich Wechsel, Schecks und vor allem gegenseitige Verrechnung auch heute noch nicht sozialisiert und vereinheitlicht sind und sich daher, ebenso wie die Gutscheine, nach der Besonderheit der jeweiligen Verhältnisse bestimmen.
Die zur Besserung der Lage bisher vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen unzureichend. Es genügt keineswegs, die Annehmlichkeit des Eisenbahnfahrens durch eine bessere Ausstattung der Wagen zu erhöhen. Der Verkehr ist nicht deshalb zurückgegangen, weil dem Publikum Bahnreisen nicht reizvoll genug wären, sondern weil es ihm am Gelde fehlt. Die Besteuerung der Bahn mag ihre Lage zweifellos verschlechtern. Entscheidend wird voraussichtlich jedoch auch dieser Faktor nicht sein. Das Gleiche gilt von der Konkurrenz durch andere Verkehrsmittel; denn es kann angenommen werden, daß die Bahnen in der amerikanischen Volkswirtschaft noch eine hinreichende Aufgabe zu erfüllen haben. Auch eine Verstaatlichung schließlich vermag den ins Stocken geratenen Güterumsatz keineswegs zu beleben, wie die Erfahrungen in dem bolschewistischen Rußland hinlänglich erwiesen haben dürften.
Alle diese Erörterungen lassen das Zahlungsmittelproblem unbeachtet. Ohne diese Problem ist jedoch die Frage des Güteraustausches unlösbar.
Es wird daher hierdurch angeregt, einmal eine Lösung des Eisenbahnproblems durch Ausgabe von Eisenbahngeld im Sinne der vorstehenden Ausführungen in Betracht zu ziehen. Hierbei würden sich für die Vereinigten Staaten große Anwendungsmöglichkeiten ergeben.
Insbesondere ist dabei die Entwertung der Dollarnoten von Bedeutung. Das Eisenbahngeld wird zweckmäßigerwiese auf wertbeständiger Grundlage - am besten in Golddollar - ausgegeben werden. Mindestens ist eine bestimmte Leistung von Frachtkilometern zu gewährleisten. Nach den Ergebnissen des letzten Jahres wird in den Vereinigten Staaten für ein wertbeständiges Zahlungsmittel Verständnis und Bedürfnis bestehen. Auch die Ausgabe wertbeständiger Eisenbahnrentenbriefe - mit Frachtkilometergarantie - dürfte sich empfehlen. Hätte einer der amerikanischen Gesellschaften diese Vorschläge vor einem Jahr verwirklicht, so wäre nach den Scheinen eine außerordentliche Nachfrage entstanden, und sie hätte eine große zinslose Anleihe aus dem Publikum erhalten.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß auch in Amerika bereits früher Eisenbahngeld ausgegeben worden ist. So hat beispielsweise die Georgia-Railroad-Company im Jahre 1835 mehr als ihr gesamtes Kapital in Banknoten in Umlauf gesetzt und die Baltimore und Ohio-Railroad-Company hat Noten ausgegeben, die in Anleihen der Stadt Baltimore umgetauscht werden konnten. Diese Versuche haben sich in keiner Weise bewährt, so daß der Staat Maryland 1845 den Eisenbahngesellschaften die Ausgabe von Noten überhaupt versagt hat. Diese Mißerfolge erklären sich jedoch auf recht einfache Art und Weise: Die in Rede stehenden Bahnen waren nämlich zur Zeit der Ausgabe überhaupt noch nicht gebaut oder jedenfalls noch nicht fertiggestellt. Man hoffte vielmehr, vermittels dieser Noten den Bau der Bahn durchführen zu können. Damit entfiel die einzige Voraussetzung, auf der die Ausgabe von Noten beruhen kann, nämlich die Möglichkeit, sie an den Kassen der Bahn in Zahlung zu geben. Es fehlte an dem Rückstrom und die Entwertung der Noten versteht sich daher von selbst. Die damals ausgegebenen Papiere haben also mit den hier vorgeschlagenen kaum mehr als den Namen gemeinsam. Interessant ist dabei, daß demgegenüber bei dem Bau der Leipzig-Dresdener Eisenbahn die sächsische Regierung, die mit dem Wesen des Papiergeldes sehr vertraut war, die Genehmigung zur Ausgabe erst gab, als die Bahn tatsächlich in Betrieb gesetzt war.
Bei der großen Zahl von Eisenbahngesellschaften in Amerika mag das Projekt zunächst bei einer einzelnen Gesellschaft verwirklicht werden. Sollte sich der Versuch bewähren, so werden sich zweckmäßigerweise größere Gruppen von Bahngesellschaften bilden und die Ausgabe der Scheine durch eine einheitliche Verrechnungsbank vornehmen.
Schließlich besteht folgende Möglichkeit: Pressenachrichten zufolge soll die amerikanische Regierung nicht abgeneigt sein, in Not befindlichen Bahnen Staatsunterstützung zu gewähren. Diese Unterstützung könnte darin bestehen, daß der Staat sich bereit erklärt, die Scheine der Bahn an seinen Kassen bei Steuerzahlungen entgegenzunehmen. Auf diese Weise würde dem Staat die Unterstützung erleichtert und den Noten eine weitere große Verwendungsmöglichkeit (Steuerfundation) gewährt. Vor etwa 100 Jahren ist der Staat von New York hinsichtlich der Zahlung von Kanalgebühren ähnlich verfahren.