Die Gesamtsumme der Löhne in Deutschland kann man auf etwa 40 Milliarden jährlich schätzen. Nimmt man nun an, daß der Anteil der Arbeit am nationalen Produkt etwa 40 % beträgt, so würde sich aus dieser Annahme eine Gesamtproduktion im Werte von etwa 100 Milliarden ergeben. Man könnte weiter annehmen, daß die Verteilung des nationalen Produktes ungefähr die folgende ist:
Lohnzahlungen ......................... 40 Milliarden = ca. 40 %
Steuern und soziale Lasten ............ 25 Milliarden = ca. 25 %
Rohstoffe ausschließlich des auf den
Wert der Rohstoffe entfallenden
Anteiles der Arbeit zu ihrer
Herstellung ......................... 20 Milliarden = ca. 20 %
Kosten der Verteilung des fertigen
Produktes ausschließlich der dabei
aufgewendeten Löhne, Armortisation
der Betriebsmittel, Rücklagen,
Gewinne usw. ........................ 15 Milliarden = ca. 15 %
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100 Milliarden zus. 100 %
Die vorstehende Zusammenstellung umfaßt natürlich nicht den ganzen
Zahlungsverkehr; es sind z.B. Zinsen, Mieten und vieles andere nicht darin
enthalten. Die Mieten sind aber zum großen Teil in den Löhnen und
Gehältern enthalten. Von den Mieten wird dann wieder ein großer
Teil an die Hypothekengläubiger als Zins abgeführt, ein anderer
Teil der Mieten und der Zinsen wird bargeldlos beglichen. Es soll in der
Zusammenstellung aber keine Abschätzung der gesamten Geldumsätze
Deutschlands gegeben werden, sondern nur gewissermaßen ein Ausschnitt
daraus, um einiges im folgenden Gesagtes deutlich zu machen. Die Reparationen
sind hierbei unter "Steuer" verrechnet, im übrigen ist angenommen,
daß Einfuhr und Ausfuhr ungefähr wertgleich sind; das ist ja wohl
zulässig, wenn man bedenkt, daß die amtliche Statistik nicht den
gesamten Handel erfassen kann, Warenkredite aber auf längere Zeit weder
an Deutschland noch von Deutschland in größerem Umfange gegeben
werden, und der Reiseverkehr die Tendenz hat, die Handelsbilanz auszugleichen,
ohne daß dies im einzelnen statistisch mit Sicherheit nachgewiesen werden
kann.Die fertigen Produkte werden, bevor sie in den Einzelhandel kommen, im Wesentlichen auf Kredit verkauft. Ein Teil der Warenverkäufe erfolgt in der Form des einfachen Kontokorrent-Kredits, ein sehr großer Teil in der Form des Wechselkredits, und zwar in der Regel des Dreimonatswechsels.
Von den nationalen Ausgaben für die Herstellung des Produkts werden 35%, nämlich die Ausgaben für die Beschaffung der Rohstoffe und die sonstigen Ausgaben, Verteilungskosten usw. nur zum kleinsten Teil durch Barzahlung erledigt. In der Regel wird hier die Verrechnung und gegenseitige Kompensation der Forderungen im Kreditwege erfolgen, so daß nur Spitzenbeträge in bar ausgeglichen werden. Jedenfalls hat unser Kreditsystem alle hierfür nötigen Einrichtungen durch den Giro- und Scheckverkehr geschaffen, so daß banktechnisch hierin nichts zu verbessern ist.
Anders liegt die Sache bei den Ausgaben für Löhne und soziale Lasten, die fast die Hälfte des gesamten Erlöses in Anspruch nehmen, wenn wir von den Steuern absehen. Der Arbeiter und der Sozialrentner können nicht warten, sie müssen sofort am Zahlungstage bares Geld haben, um sich hierfür die notwendigen Lebensmittel zu verschaffen. Die Beschaffung des baren Geldes für diese Ausgaben bildet zurzeit die Hauptschwierigkeit bei der Finanzierung unserer Produktion. Es kommt erschwerend hinzu, daß die Zahlungstermine fast stets die gleichen sind, so daß der Bedarf der Wirtschaft an Zahlungsmitteln an bestimmten Tagen außerordentlich stark ist und an anderen Tagen geringer.
Das Zahlungsmittel, welches der Produktion in reichlichem Maße zur Verfügung steht, ist der Wechsel. Aber der Arbeitgeber kann dem Arbeiter den Lohn in Wechseln nicht zahlen. Daher hat die Reichsbank die Aufgabe, die Warenwechsel, indem sie sie gegen ihre Noten umtauscht, zu zerstückeln und zu typisieren. Dann kann der zerstückelte und typisierte Wechsel in Form von Banknoten zu Lohnzahlungen benutzt werden. Bei der Gründung der Reichsbank im Jahre 1875 war die allgemeine Meinung, daß die Reichsbank tatsächlich jeden Wechsel zerstückeln und typisieren könnte. Die Wirklichkeit hat aber gezeigt, daß dies nicht möglich ist, und zwar infolge der Vorschriften über die Golddeckung der Noten. Wenn die Noten mit 40 % in Gold und Devisen gedeckt sein müssen, dann kann die Reichsbank nur das Zweieinhalbfache ihrer Gold- und Devisendeckung an Banknoten ausgeben, ganz gleichgültig, ob mehr Wechsel auf den Diskont warten oder nicht. Diese Deckungsvorschriften, die wir nun einmal als gegeben hinnehmen müssen, begrenzen die Möglichkeit, bei Kreditverkäufen von Waren den Arbeiter mit einem Teil dieses Kredits zu entlohnen.
Die Reichsbank ist gezwungen, infolge der Deckungsvorschriften entweder den Preis (Reichsbankdiskont) für die Zerstückelung und Typisierung der Wechsel sehr hoch festzusetzen, damit ihr nicht zuviel Wechsel angeboten werden, oder aber bei niedrigem Preis den Diskont derjenigen Wechsel abzulehnen, die die durch die Golddeckung gegebene Grenze überschreiten (Kreditrestriktion). Beide Mittel bedeuten eine außerordentliche Belastung und Erschwerung der Produktion. Wenn es aber gelingt, auf andere Weise die dem Wechsel zugrunde liegende Forderung so umlaufsfähig zu machen, daß der Arbeiter sie als Zahlungsmittel für seine Lebensbedürfnisse verwenden kann, so wird eine entsprechende Entlastung der Reichsbank und damit auch der Produktion stattfinden.
In seinem Werke "Allgemeine Volkswirtschaftslehre", erschienen bei Teubner, Leipzig 1913, Seite 120, widmet Lexis dieser Frage ein eigenes Kapitel unter der Überschrift "Theoretisch mögliche Ausschaltung des Barverkehrs". Er führt hier aus:
"Für die rein theoretische Betrachtung ist es denkbar, daß durch
die volle Ausbildung des Schecksystems die Barzahlung
überhaupt ausgeschaltet würde. Das Grundschema des Güterumsatzes
wäre dann einfach folgendes: Eine Personengruppe A hat Waren an eine
Gruppe C verkauft und ist mit Schecks auf die gemeinsame Bank bezahltworden,
deren Beträge ihnen bei dieser gutgeschrieben werden. Die A kaufen nun
Waren bei der Gruppe B und zahlen ihrerseits mit Schecks auf ihr Guthaben, die
Gruppe B kauft wieder gegen Schecks von den C, die nun ihr Bankguthaben wieder
auffüllen können, womitder Kreislauf von neuem beginnt. Alle Schecks
aber lauten auf Geld, und die Geldeinheit würde auch bei diesem System das
allgemeine Wertmaß bleiben.
Die Bank wäre nur eine Anstalt für die Vermittlung
des Güterumlaufs, die Grundlage ihrer Operationen würde nicht etwa
eine Summe in Schecks sein - denn die eingehenden Schecks würden ja sofort
durch Überschreibung verschwinden - sondern durch die Gesamtsumme der als
stets fällige Depositen gutgeschriebenen Forderungen der Konteninhaber
gegeben sein. Der reale Wert dieser Forderungen aber würde durch die
mittels der Schecks in Umlauf gesetzten Waren oder Wertpapiere dargestellt,
deren realisierte Preise bei der Bank verbucht sind."
Das von Lexis gewählte Grundschema des Güterumsatzes wollen wir wie folgt ausdrücken: Der Bauer A verkauft Roggen an den Müller C. Er erhält dafür einen Wechsel und tauscht ihn bei der Bank um gegen Schecks auf diese gemeinsame Bank. Der Bauer A kauft nun Brot bei dem Bäcker B und bezahlt seinerseits mit den erhaltenen Schecks. Der Bäcker B kauft das Mehl von dem Müller C wieder gegen die vom Bauer erhaltenen Schecks. Der Müller aber bringt die Schecks zur Bank und diese kompensiert sie gegen seinen Wechsel. Dann ist der Kreislauf geschlossen, ohne daß bares Geld erforderlich war.
Dieses Schema liegt auch folgendem Verfahren zugrunde: Der Fabrikant verkauft Waren gegen Dreimonatswechsel. Er reicht diese Wechsel bei einer Bank ein, die ihm hierfür Verrechnungsschecks gibt, die auf bestimmte Beträge typisiert sind, also z.B. auf 5, 10, 20, RM usw. lauten. Im übrigen würde ein derartiger Scheck wie jeder andere Verrechnungsscheck aussehen.
Mit diesen Schecks zahlt der Fabrikant die Löhne an die Arbeiter. Die Arbeiter kaufen mit den Schecks ihren Bedarf in den Läden. Der Ladeninhaber bezahlt damit zunächst Forderungen, die sein Lieferant gegen ihn hat. Sind solche Forderungen im Augenblick nicht vorhanden, so reicht er die Schecks bei der bezogenen Bank ein und begründet sich damit ein Guthaben, über welches er später seinerseits wieder durch Verrechnungsschecks verfügen kann. Dann muß der Lieferant wiederum über die gemeinsame Bank eine Verrechnungsmöglichkeit mit dem Aussteller des Schecks oder mit seinen weiteren Lieferanten haben, oder aber die Möglichkeit, sein so erworbenes Guthaben seinerseits weiter zu Lohnzahlungen zu benutzen. Zuletzt landen die Schecks beim Wechselschuldner oder bei dem Fabrikanten, welcher die Schecks den Arbeitern gab. Bei diesem Verfahren ist aber die Einlösung des Schecks in Reichsbanknoten auszuschließen, damit es richtig funktioniert. Auch muß sich jeder, der einen solchen Scheckkredit in Anspruch nimmt, verpflichten, jederzeit Schecks der gemeinsamen Bank wenigstens bis zu dem Betrage in Zahlung zu nehmen, der seiner Restschuld gegenüber der Bank entspricht.
Im Grunde genommen ist auch dieses Verfahren nichts anderes als das, was der bisherige Überweisungs- und Scheckverkehr schon leistet. Neu ist an diesem Gedankengang nur, daß auch der Arbeitnehmer, der in der Regel über kein Bankkonto verfügt, auf diese Weise in den Scheckverkehr einbezogen wird.
Schecks, die zu Lohnzahlungen dienen, sollten von der gemeinsamen Bank nur gegen Einreichung von wirklichen Warenwechseln ausgegeben werden. Die Zirkulation derartiger Schecks bedarf besonderer Aufmerksamkeit, damit der Arbeiter mit der Verwendung dieser Schecks möglichst wenig Schwierigkeiten hat. Es empfiehlt sich daher, Bankeinrichtungen zu schaffen, die sich nur mit dieser Aufgabe zu beschäftigen haben, zumal sonst auch die Gefahr besteht, daß durch die Vermischung von Kreditgewährungen auf anderer Grundlage als auf Grund von Warenwechseln Mißstände auftreten könnten.
Von besonderer Wichtigkeit wäre die Frage, wie hoch die Kosten für die Beschaffung von barem Gelde zur Zeit die Lohnetats der einzelnen Unternehmungen belasten. Statistische Angaben hierüber sind leider nicht zu erhalten. Es wäre daher zu wünschen, daß größere Unternehmungen die Kosten für die Beschaffung von Lohngeldern feststellen würden. Diesen Zahlen müßten die Kosten für einen derartigen bargeldlosen Scheckverkehr für Lohnzahlungszwecke gegenübergestellt werden. Es würde sich wahrscheinlich herausstellen, daß die Produktion durch einen solchen bargeldlosen Verkehr ganz erheblich entlastet werden könnte. Hieran haben auch die Arbeitnehmer das größte Interesse, und deshalb werden sie ohne weiteres bereit sein, sich bargeldlos entlohnen zu lassen, wenn sie sicher sind, auch auf diesem Wege ihre lebensnotwendigen Einkäufe ohne Verlust sich beschaffen zu können, obwohl die Arbeiter nach der Gewerbeordnung das Recht haben, die Entlohnung in Staatsgeld zu verlangen.
Die Durchführung dieses so geschilderten Scheckverkehrs ist nur eine banktechnische Aufgabe, die theoretisch schon von Lexis gelöst wurde. Ihre praktische Lösung ist nicht ohne Schwierigkeiten, doch keineswegs unmöglich. Sie verschafft der Reichsbank eine erhebliche Entlastung, was von dieser schon seit Jahrzehnten angestrebt wurde, wie wir aus der Stellungnahme des Reichsbankpräsidenten Koch ersehen haben. Die Reichsbank bleibt dabei weiterhin Hüterin unserer Währung. Die von ihr garantierte Maßeinheit, nämlich die Reichsmark, bildet auch die Grundlage für diese Ausweitung des Scheckverkehrs.
Die deutsche Volkswirtschaft hat sich bisher den unerhörten Luxus geleistet, fast zwei Drittel ihrer Produktionskosten durch Barzahlung zu finanzieren. Aber die Zeit hierfür ist vorbei. Es ist eine Lebensfrage geworden, daß wir die Hilfsmittel der Banktechnik, die wir für ein Drittel der Produktion bereits anwenden, auch für die übrigen zwei Drittel nutzbar machen.