den Fall, daß die Eisenbahnscheine einmal nicht auf pari stehen, möchte ich keineswegs als ganz und gar "theoretisch" ansehen, sondern glaube, daß er von Zeit zu Zeit eintreten wird. Der Fall wird sogar bei vorsichtiger und sachgemäßer Emission hie und da mal eintreten; dazu kommt, wie Sie richtig schreiben, daß Leichtsinn, Unverstand und gar Betrug nie ganz auszuschließen sein werden. Das System muß dem Rechnung tragen und im übrigen so eingerichtet sein, daß der Schaden des Publikums ein Minimum wird.
Wenn ich selbst Emissionsbedingungen auszuarbeiten hätte, so würde ich vor allem zwei Sicherungen schaffen:
1.) ich würde dafür sorgen, daß die Scheine an möglichst vielen Orten einen freien Markt und damit einen freien Kurs bekommen. Keine Tendenz, die Scheine billiger als zum Nennwert abzugeben sollte gehemmt, im Gegenteil sollte eine solche Tendenz eher gefördert werden.
2.) die Bahn müßte verpflichtet werden, einen bestimmten Teil ihrer Brutto-Einnahmen zum Ankauf ihrer eigenen Scheine zu verwenden, so lange der normale Rückstrom geringer ist als dieser Teil.
Der freie Kurs ist die große Rückversicherung des Volkes gegen Inflation. Die großen Staatslenker sind sich dessen immer bewußt gewesen und haben sich deshalb gegen den Zwangskurs des Papiergeldes gewendet, der Große Friedrich, Freiherr von Stein, Bismarck, Metternich, der an dem Kaiserlichen Patent vom 1.6.1816 gewiß Anteil gehabt hat. Auch Napoleon hielt es für richtig, von Zeit zu Zeit zu versichern, daß unter seiner Regierung das Papiergeld keinen Zwangskurs erhalten werde.
Angenommen, die Eisenbahn hat leichtsinnig gewirtschaftet und zuviel Scheine ausgegeben, so folgt bei freiem Kurs der Scheine die Strafe auf dem Fuße nach. Ein Schein, der heute auf 95 steht und morgen auf 94, wird in keinem Laden mehr angenommen, in dem es einigermaßen lebhaft zugeht. Die Umrechnung in vollwertiges Geld können die Verkäuferinnen einfach nicht leisten. Allenfalls werden Kunsthandlungen, Antiquitäten-geschäfte und Juweliere die unterwertigen Scheine nehmen, weil die Zeit haben zu rechnen und später Zeit, die Scheine zu verwerten.
Wenn aber erst einmal die Lebensmittel-Läden die Scheine nicht mehr nehmen, dann nehmen auch die Lohnempfänger die Scheine nicht mehr, auch die Angestellten der Bahn nicht. Die Bahn wird also die Scheine nicht mehr los und muß auch beim schlechtesten Willen, noch weiteren Unfug damit anzustellen, die Emission einstellen.
Es fragt sich, wie weit die Überemission getrieben werden kann, bevor der Verkehr die Scheine ablehnt. Die österreichischen Bundesbahnen hatten i.J. 1930 eine Brutto-Einnahme von 665 Mill. Schilling. Das sind pro Tag durchschnittlich 665 : 365,2 = 1,822 Mill. Sch. Ich schätze, daß die Bahn an guten Tagen etwa 10 Mill. Schilling einnimmt. Auf diesen Betrag werden die Einnahmen auch steigen, wenn plötzlich aus irgend einem Grunde das Fahren besonders billig wird, z.B. dadurch, daß man Eisenbahngeld billig kaufen kann und es der Bahn zum Nennwert aufdrängen kann.
Es wäre nun weiter zu prüfen, wieviel Scheine in Umlauf sein müssen, damit eine Verminderung des Umlaufs von 10 Millionen an einem Tag doch keine beträchtliche Veränderung des Kurses bewirkt. Bei dieser Prüfung sind wir nun von aller Erfahrung abgeschnitten. Allenfalls kann man auf Grund von Analogien urteilen.
Die Privat-Notenbanken in Deutschland scheinen früher so disponiert zu haben, daß im Durchschnitt etwa binnen 20 Tagen der gesamte Notenbestand zu ihnen zurückgekehrt wäre, wenn sie plötzlich das Emissionsgeschäft aufgegeben hätten. (Die Bewegung der neun preußischen Zettelbanken von 1857 - 1863, von C. Röpell, Danzig 1864.). Damals scheint es also so gewesen zu sein, daß etwa 1/20 des Notenbestandes täglich zu den Banken zurückkehrte, und daß dadurch das Pari erhalten blieb. Neuere Statistiken über das Verhältnis von Rückstrom zum Gesamtumlauf scheinen zu fehlen.
Läßt man die Zahl: 1/20 gelten, so wäre das Zwanzigfache von 10 Millionen Schilling, d.h. 200 Millionen Schilling, für die österreichische Bundesbahn ein Umlauf, bei dem nichts "passieren" kann, d.h., der durch Rückstrom sofort auf den richtigen Betrag reduziert wird, wenn er etwa mal durch einen Mißgriff überschritten werden sollte. Das paßt auch einigermaßen zu der alten cameralistischen Regel, wonach ein Staat Papiergeld ohne Zwangskurs bis zu etwa 1/3 seiner jährlichen Einnahmen ausgeben kann, ohne ein Disagio befürchten zu müssen. Ein Drittel von 665 Millionen wäre rund 222 Millionen; diese Übereinstimmung scheint mir gut genug.
Aber wenn nun die Bahn sich an die Regel nicht kehrt und etwa Papiergeld in Höhe einer ganzen Jahreseinnahme emittiert????
Ich vermute, daß sie das beim schlechtesten Willen nicht kann. An einer zwar nicht ganz genau aber doch ziemlich genau bestimmbaren Grenze errichtet der freie Kurs eine Schranke, und dann bringt der Rückstrom binnen wenigen Tagen wieder alles in Ordnung.
Man könnte sich aber doch einen besonders ungünstigen Fall denken, der übrigens im Fall der Leipzig-Dresdener Eisenbahn vor ca. 90 Jahren wirklich einmal eintrat. Die Bahn hatte das Recht, Papiergeld auszugeben, und es scheint, daß sie in den ersten Jahren wirklich mehr ausgab, als der Verkehr durch Rückstrom aufnehmen konnte. Die alten Geschäftsberichte sagen jedenfalls, daß die Bahn manchmal Bankhäuser um Darlehen angehen mußte, um die Einlösung der Scheine in Silber bewirken zu können. Vielleicht hatte die Bahn gar nicht zu viele Scheine ausgegeben, aber die Einlösungspflicht, welche die Bahn s. Zt. übernommen hatte (die sächsische Regierung hatte sie anscheinend gar nicht verlangt) störte natürlich den normalen Rückstrom, und heute, nach so viel Jahren, ist nicht festzustellen, ob die Einlösung damals nur beansprucht wurde, weil die Scheine sonst ein Disagio bekommen hätten, oder nur, weil irgendein Kaufmann, der viel Scheine hatte, wirklich Silbertaler gebrauchte. Die Eisenbahndirektion selbst bekümmerte sich um derartige Fragen nicht, um so weniger, als ihr die Anschaffung der Silbertaler keine Schwierigkeiten machte.
Nehmen wir an, die österr. Bundesbahnen hätten Papiergeld in Höhe einer ganzen Jahreseinnahme emittiert, und plötzlich stellt sich aus irgend einem Grunde heraus, daß das zuviel war, und ebenso plötzlich erhalten die Scheine ein Disagio, die gesamten Einnahmen bestehen wochenlang nur aus Disagio-Scheinen, die Bahn hat keine Zahlungsmittel, um Löhne, Kohlen, etc. zu bezahlen. Was dann???
Ja - - dann steht die Bahn ebenso dar, wie sie heute dastehen würde, wenn sie etwa Bahnhöfe aus kurzfristigen Darlehen erbaut hätte, und sich in ihrer Hoffnung, die Kosten aus den laufenden Einnahmen decken zu können, getäuscht sehe. Die Bahn müßte in einem solchen Fall zusehen, daß sie von irgendwoher Geld bekommt, und wenn sie das nicht schafft, dann ist sie pleite. Mir scheint, daß die Bahn viel eher durch solche Mißgriffe in Zahlungsschwierigkeiten kommen kann, als durch Emission von Papiergeld mit freiem Kurs.
Das Ventil des freien Kurses kann noch beträchtlich verbessert werden.
Zunächst zeigt die Erfahrung, daß große Scheine und kleine nicht die gleiche Kursbewegung haben. Die Kurszettel aller großen Börsen notieren daher seit Jahrzehnten die Kurse von großen und von kleinen Noten getrennt. Die Entwertung - wenn eine da ist - zeigt sich unweigerlich zuerst bei den großen Abschnitten und kann da ziemlich weit gehen, bevor auch die kleinen Abschnitte ergriffen werden. Es scheint, daß Adolf Wagner in seinem Standardwerk über die Zettelbanken diese Erscheinung zum letzten Male gründlich dargestellt hat, die Späteren haben sich nicht mehr darum gekümmert. Wenn daher die Bahn neben den kleinen Abschnitten auch große - in Österreich etwa über 500 Schilling - emittiert, so ist dadurch für die Inhaber der kleinen Abschnitte schon eine beträchtliche Rückversicherung geschaffen, andererseits aber wird die Bahn nicht umhin können, bekannt zu geben, was sie gegen das Disagio zu tun gedenkt.
Überhaupt ist weitgehendste Publizität ein einfaches und sehr wirksames Mittel gegen Mißbrauch des Emissionsrechtes.
Tägliche Bekanntgabe des Betrages der ausstehenden Scheine ist technisch leicht, und für das Publikum eine große Beruhigung, gleichzeitig aber auch für die Bahn selbst unentbehrlich, wenn sie richtig disponieren will. Die preußische Bank lieferte früher zwar nicht gerade täglich, aber doch monatlich, und später wöchentlich genaue Übersichten über die ausstehenden Noten und sogar über ihre Stückelung. Was vor Jahrzehnten leicht war, kann heute, bei Buchhaltungsmaschinen und Hollerith- Statistiken nicht schwierig sein.
Sonst pflegt man ja beim Bahngeschäft eine gewisse Discretion als notwendig zu betrachten; bei allem aber, was Geldemission anlangt, ist nicht Discretion, sondern das Gegenteil am Platze.
Hierbei möchte ich den alten Kant zitieren:
"Alle Maximen, welche der Publizität bedürfen (um ihren Zweck nicht zu verfehlen), stimmen mit Recht und Politik vereinigt zusammen."
Also zusammenfassend: Durch große Ungeschicklichkeit und durch Betrug KANN die Bahn bei der Emission von Papiergeld Schaden leiden, aber Ungeschicklichkeiten und Betrügereien sind hier schwerer anzubringen, als in irgend einem anderen Zweig der Betriebsführung!! Das Publikum aber kann durch die Überemission von Bahnpapiergeld zwar Unannehmlichkeiten erfahren, indem die Scheine nicht sofort zu verwerten sind, erhebliche Verluste aber kann es nicht erleiden, denn die Einlösungsobjekte, nämlich die Waggons, werden durch die Überemission ja nicht zerstört.
Dr. Zander hatte in seiner Broschüre vorgesehen, daß jeder Schein, der zur Bahn zurückkehrt, gleich vernichtet wird, ähnlich wie bei der Bank von England. (In manchen neueren Schriften wird behauptet, das geschehe aus hygienischen Gründen, ein Beweis, wie gänzlich die Gesetze des Rückstromes in Vergessenheit geraten sind.) Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen und eine Vorschrift erlassen, daß die Bahn einen bestimmten Teil ihrer Bruttoeinnahme dazu verwendet, ihre Scheine aufzukaufen, falls der natürliche Rückstrom nicht diesen Teil liefert. Solange die Erfahrung keinen besseren Prozentsatz ergeben hat, würde ich vorschlagen, daß die Bahn täglich 1/20 ihrer Bruttoeinnahme zum Ankauf aufwendet, es sei denn, daß ein forcierter Ankauf offensichtlich ein Agio bewirken würde.
Man könnte meinen, es sei doch gleichgültig, ob die Bahn beständig etwa 200 Mill. Schill. ausstehen hat, deren Betrag sich gelegentlich durch ein Disagio vermindert und bei anderer Gelegenheit wieder auf 200 Mill. ergänzt wird, oder ob sie täglich einen zusätzlichen Rückstrom von 5 Mill. Schill. erzeugt und dafür täglich 5 Mill. neu emittiert. Aber gerade das Beispiel der alten Notenbanken zeigt, daß eine Masse von Papiergeld beständig in Bewegung bleiben muß, um auf pari zu stehen. Ich bin überzeugt, daß zwischen der Papiergeld-Menge und dem Rückstrom eine analoge Beziehung besteht, wie zwischen einem Flugzeug und der Mindestgeschwindigkeit, bei der es noch in der Luft bleibt. Ich will aber nicht behaupten, daß der zusätzliche Rückstrom unbedingt notwendig sei, ich glaube aber, daß er sehr nützlich ist.
Man könnte daran denken, noch eine Sicherung einzubauen. Es sollte eine Anleihe, etwa mit 3% verzinslich, beständig zur Zeichnung aufliegen, die aber nur mit Scheinen gezeichnet werden kann, und zwar gleichgültig, ob die Scheine auf pari stehen oder nicht. Dadurch wird mancher bei einem Disagio seine Scheine nicht am Schalter anzubringen versuchen, sondern er wird Anleihen kaufen.
Eine derartige Sicherung durch eine Anleihe war bei den alten, preußischen Tresorscheinen ursprünglich vorgesehen, kam allerdings nicht zur Ausführung. Auch der Par. 15 des deutschen Gesetzes, durch welches s. Zt. die Rentenbankscheine geschaffen wurden, sah eine Sicherung durch eine 5%-ige Anleihe vor. Für 500 Rentenmark konnte ein Anleihestück über 500 Goldmark gekauft werden, ganz gleich, wie der Kurs der Rentenmark stand. (Das Gesetz vom 15.X.1923 über die deutsche Rentenmark war überhaupt nicht schlecht. Auf den Boden war die Rentenmark nur scheinbar fundiert, um eben dem Volks-Vorurteil eine Konzession zu machen. Es war nur vorgesehen, daß die Grundbesitzer eine zusätzliche Steuer zahlten und zwar in Rentenscheinen. Im übrigen erhielten die Scheine durch Par. 14 die allgemeine Steuerfundation. Die ausgegebene Menge betrug knapp 1/6 der Jahreseinnahme derjenigen Kassen, welche die Scheine zum Nennwert annehmen mußten. Die Rentenscheine waren also ein technisch ganz richtig fundiertes Staatspapiergeld, nur daß die angenommenen Bezeichnungen der Geistesverwirrung des Jahres 1923 Rechnung trugen.)
In der Beurteilung des freien Kurses als einer ausreichenden Sicherung der Parität der Eisenbahnscheine stimmen Dr. Zander und ich ganz überein; vielleicht nicht ganz in bezug auf das tägliche Aufkaufen der Scheine und das Auflegen einer Anleihe. Aber diese beiden Punkte sind ja nicht primär.
In Österreich herrscht Deflation. Solange auf ländlichen Märkten die Bauern Tabak gegen Ferkel und Kohlrüben eintauschen müssen (wie am Kongo), ist der Mangel an Zahlungsmitteln bewiesen, mögen die Fälle auch nicht gerade alltäglich sein und mag auch der Notenumlauf der Staatsbank so sein, daß eine Ausdehnung dieses Notenumlaufs zu einer Entwertung führen müßte. Aber die Meinung, daß eine Staatsbank zentral irgend ein Land ausreichend mit Zahlungsmitteln versorgen könnte, sollte heute aufgegeben werden, nachdem eine jahrzehntelange Erfahrung mit Staats- und Zentralbanken das Gegenteil so offenkundig bewiesen hat. Die Versorgung eines Landes mit Zahlungsmitteln muß von mehreren Stellen aus geschehen. Das wird ohne weiteres klar, wenn man sich den unter den heutigen sozialen Verhältnissen natürlichen Kreislauf des Geldes klar macht:
Ich bin beim weiteren Durchdenken des Problems sogar zu folgender Meinung gekommen:
Keine Wirtschafts-Sphäre, ja, kein Individuum hat ohne weiteres ein Anrecht darauf, sich der Zahlungsmittel fremder Wirtschafts-Sphären zu bedienen. Jeder hat vielmehr die zum mindesten moralische Pflicht, zu seinem Teil die Zirkulation mit Zahlungsmitteln zu versorgen. Die Bahn hat z.B. meiner Meinung nach die Pflicht dem Verkehr möglichst viel Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen und hat gar kein Recht, sich der Zahlungsmittel anderer Wirtschaftskreise zu bedienen. Für kleinere Wirtschaftseinheiten als die Bahn ergibt sich aus dem Grundsatz die Pflicht, sich einer Verrechnungsbank anzuschließen und mit ihrer Hilfe soviel Guthaben mobil zu machen, wie möglich. Das ist allerdings genau das Gegenteil von dem, was die herrschende Theorie behauptet, wonach die Versorgung des Verkehrs mit Zahlungsmitteln ein staatliches Regal sei, wobei sie allerdings offenbar dieses Regal mit dem alten Münzregal verwechselt.
Einen ferneren Irrtum der herrschenden Theorie finde ich klassisch ausgedrückt bei Heilfron, Geld- Bank- und Börsenrecht, II. Aufl. S. 36, wo H. sagt:
"Das Notenprivileg gibt der damit beliehenen Bank die Möglichkeit, sich durch Ausgabe von Banknoten Kapitalien zu verschaffen, für deren Hingabe sie den Gebern keine Zinsen zu zahlen braucht."
Soviel Worte, so viel Irrtümer! Richtig müßte es heißen: Eine Notenbank gibt ihren Kunden die Möglichkeit, mit Hilfe der Noten (welche gestückelte und typisierte Wechsel sind) ihre Guthaben zu mobilisieren, d.h. sie als Zahlungsmittel im Kleinverkehr (Läden) zu verwenden.
Verrechnungsbanken sind von Notenbanken dem Prinzip nach nicht verschieden, nur daß bei ihnen die Metall-Einlösung wegfällt. (...)
Mit bestem Gruß
Ihr sehr ergebener
gez. U. v. Beckerath.