Es dürfte wohl zurzeit in Deutschland niemanden geben, der sich rühmen könnte, die Notverordnungsgesetzgebung auch nur einigermaßen zu übersehen. Die Unternehmer, schon durch die allgemeinen Verhältnisse überlastet, werden sich durch diesen Paragraphenwald nicht mehr durchfinden können. Wie jetzt jeder seinen Steuersyndikus braucht, so wird er nunmehr auch einen "Notsyndikus" haben müssen, der ihn vor Verlusten und Strafen bewahrt.
Von einer gewissen Bedeutung für die Beurteilung des Zahlungsmittel-Problems sind 2 Aufsätze, die zu Weihnachten erschienen sind, und zwar gerade deshalb, weil die Zahlungsmittelnot in beiden überhaupt nicht erwähnt wird, obwohl beide Verfasser sich berufsmäßig mit diesen Dingen zu beschäftigen haben. Zunächst hat der Reichsbankpräsident Dr. Luther in der Deutschen Allgemeinen Zeitung vom 25. Dezember 1931 einen Aufsatz unter der Überschrift "Drei innere Voraussetzungen für 1932: Feste Währung! Freie Wirtschaft! Handlungskräftiger Staat!" veröffentlicht. Herr Dr. Luther kennt keine Zahlungsmittel-Probleme, sondern nur ein Währungsproblem. Er sagt: "Das vor 8 Jahren erkämpfte Gut einer festen Währung wurde allen äußeren und eine Zeit hindurch nicht unbeachtlichen inneren Angriffen zum Trotz aufrecht erhalten." Und weiter: "Ein Volk, das die furchtbare Not des Währungsverfalls noch in lebendiger Erinnerung hat, läßt sich bei Bewußtsein zu keinen neuen Währungsabenteuern irgendwelcher Art verleiten." Es bleibt also dabei: Der Mann, der nicht in das Wasser der Inflation springen will, wird in das Feuer der Deflation geworfen, als ob man ihn nicht auch am Leben belassen könnte. Jedenfalls kann nach diesen und auch nach früheren Ausführungen des Reichsbankpräsidenten die Hoffnung begraben werden, daß der deflationistische Druck auf die Wirtschaft erleichtert wird. Es ist auch wohl nicht zu hoffen, daß die auf seine Initiative hin erlassene Notverordnung vom 7. Oktober 1931 über das Verbot des Notgeldes und der Ausdehnung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs beseitigt wird.
Eine andere Stellung zum Währungs-Problem nimmt Geheimrat Professor Dr. Wagemann, Präsident des Statistischen Reichsamts und des Instituts für Konjunkturforschung, in Nr. 601 des Berliner Börsen-Couriers vom 25. Dezember 1931 in einem Artikel unter der Überschrift: "Scylla und Charybdis der Krisenbekämpfung" ein. Herr Dr. Wagemann äußert sich wie folgt: "Dies aber liegt daran, daß das Geld- und Kreditsystem, das in seinen wesentlichen Bestandteilen schon vor 100 Jahren aufgebaut wurde, in vielen Stücken veraltet ist. Die gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Grundlagen unserer Depositen- und Scheckverfassung, wie die entscheidenden Bestimmungen über die Notenausgabe und die Notendeckung entsprechen einem Zustand des Geld- und Kreditwesens, wie er in Zeiten der Postkutschen herrschte. Seine Modernisierung ist dringend erforderlich. Die Zielsetzung lautet: Sowohl die Kreditversorgung, wie die Sicherheit der Vermögensanlage dem Nominal- wie dem Goldwerte nach zu erhöhen. Wird dies erreicht - und es ist erreichbar -, so stellen wir damit die durch die politische Verschuldung und andere schwere Verstöße gegen die wirtschaftliche Gesetzmäßigkeit in Unordnung geratene Wirtschaftssteuerung wieder her, die es der Wirtschaft ermöglicht, die beiden Klippen der Inflation und Deflation zu umschiffen. Wir gewinnen so eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Überwindung der Krisis."
Wir erkennen mit Herrn Dr. Wagemann die Reformbedürftigkeit unseres Geld- und Kreditwesens an. Allerdings müssen wir zu Ehren der Postkutschenzeit bemerken, daß vor hundert Jahren Zahlungsmittel reichlich und zu billigen Diskontsätzen zur Verfügung standen. Das Geldwesen war damals in jeder Beziehung weit besser organisiert als heute, und unsere Vorfahren verstanden von Währung und Zahlungsmitteln mehr als wir. Es handelt sich heute darum, lebensgefährliche moderne Ausartungen der staatlichen Gesetzgebung im Geldwesen wieder zu beseitigen. Und wenn wir dabei wieder auf den Zustand der Postkutschenzeit zurückkämen, so könnte unsere Wirtschaft dabei nur gewinnen.
b) Pfandbriefe: Eine der wenigen anzuerkennenden Bestimmungen der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 bestand darin, daß den Schuldnern der Hypothekenbanken das Recht gegeben wurde, ihre Schuld durch Pfandbriefe ihrer Gläubigerbank abzulösen. Allein darauf dürfte es zurückzuführen sein, daß die Pfandbriefe nach dem Erlaß der Notverordnungen etwas stiegen. Die erste Durchführungsverordnung zur Zinskonvertierung hat jedoch die hier gegebenen Möglichkeiten nicht unerheblich eingeschränkt. Es ist deshalb leicht möglich, daß die Nachfrage nach Pfandbriefen dadurch wieder verringert wird, und somit auch die Pfandbriefe wieder fallen werden.
c) Staatspapiere: Die Reichschuldbuchforderungen und die Altbesitz-Anleihe haben sich im Kurse einigermaßen gehalten. Da die Pfandbriefe auch nach der Zinsreduktion auf 6% über dem Kurse der Staatspapiere stehen, ist es nicht ausgeschlossen, daß die Staatspapiere langsam nach oben gehen, bis ein Ausgleich mit dem Kurs der Pfandbriefe erfolgt ist. Denn ein 6%iges Staatspapier bietet verhältnismäßig die gleiche Sicherheit wie ein 6%iger Pfandbrief. Der einzige Grund, der eine Minderbewertung der Staatspapiere rechtfertigt, besteht eben in der Verwendbarkeit des Pfandbriefes zur Schuldabdeckung.
Auch die staatliche Wirtschaft ist in schwerster Gefahr. Die Steuerrückgänge in den nächsten Monaten werden ein Maß annehmen, wie wir es selbst in den letzten Jahren noch nicht erlebt haben. Steuererhöhungen sind nicht mehr möglich, und der Staat wird in nicht allzu langer Zeit, ebenso wie die Privatwirtschaft, vor einer leeren Kasse stehen, die durch die bisher üblichen Mittel nicht mehr aufgefüllt werden kann.