Stuttgart, 27. April 2008

PRESSEERKLÄRUNG

Besorgnis wegen Hungerstreik politischer Gefangener in Chiapas

Die deutsche Menschenrechtskoordination ist besorgt über die Lage von Personen, die sich in diversen Gefängnissen von Chiapas/Mexiko im Hungerstreik befinden. Wir schließen uns diesbezüglich dem Aufruf der Gruppe "Paz con Democracia" vom 12.3.2008 sowie der Eilaktion des Menschenrechtszentrums "Fray Bartolomé de Las Casas" vom 8.3.3008 an. Die unterzeichnenden Organisationen fordern den Gouverneur von Chiapas, Herrn Lic. Juan José Sabines Guerrero, dazu auf, sich als Regierungschef des Bundesstaates Chiapas der Forderungen der gefangenen Indigenen anzunehmen. Aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Informationen gehen wir von folgendem Sachverhalt aus:

Aus Protest gegen seine willkürliche Festnahme vor fünf Jahren und eine falsche Anklage begann der Angehörige des indigenen Volkes der Tzotzil, Zacario Hernández Hernández, Katechet aus dem Ort "Tres Cruces" (San Juan Chamula, Chiapas), am 12. Februar 2008 einen Hungerstreik. Seitdem haben sich insgesamt 36 indigene Gefangene in diversen Haftanstalten (Ceresos) in Chiapas dem unbegrenzten Hungerstreik angeschlossen. Die hieran Beteiligten sehen sich als politische Gefangene. Der Protest soll solange fortgesetzt werden, bis die ihnen gegenüber begangenen Menschenrechtsverletzungen zugegeben und ihre Rechte wieder hergestellt werden.

Die einsitzenden indigenen Gefangenen geben an, dass ihnen eine unmenschliche Behandlung widerfahren sei, grundlegende Rechte während ihres Strafverfahrens missachtet worden und unter Folter Geständnisse erpresst worden seien. Dieses Vorgehen von staatlicher Seite sei bis heute straffrei geblieben.

Im Hungerstreik befinden sich mittlerweile noch 15 Gefangene im Gefängnis Nr. 14: Alberto Patishtan Gómez, José Luis López Sánchez, Julio César Pérez Ruiz, José Pérez Pérez, Marcelino Díaz González, Ramón Guardaz Cruz, Jorge López López, Antonio Díaz Ruiz, Antonio Gómez Díaz, Miguel Gómez Gómez, Domingo Cruz Gómez, Mateo Hernández Bautista, Rubén Jiménez Pablo, Enrique López Hernández, Pável Vázquez Cruz

10 Gefangene im Gefängnis Nr. 5: Tiburcio Gómez Pérez, Pedro Guadalupe Enríquez Santiz, Julio Cesar Méndez Luna, José Luis Gómez Morales, Diego Rodríguez Hernández, Guadalupe Gómez Cruz, Manuel Ruíz Hernández, Antonio Ruíz Pérez, Mario Jiménez López, Agustín Rodríguez Jiménez

11 Gefangene im Gefängnis Nr. 17: Pablo Sánchez Gómez, Elias Sánchez Gómez (padre), Elias Sánchez Gómez (hijo), Timoteo Sánchez Gómez, Fausto Sánchez Gómez, José Sánchez Gómez, Felipe Sánchez Gómez, Esteban Sánchez Gómez, Pablo Gutiérrez Hernández, Javier Sánchez López, Fidencio Sánchez Gutiérrez

Gestützt auf die begründete Annahme, dass rechtsstaatlich garantierte Prozessrechte der beschuldigten Personen nicht eingehalten wurden und ihre persönliche Integrität verletzt wurde, erinnern wir den mexikanischen Staat an die Ratifizierung der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention. Durch sein Verhalten hat er das Recht auf Leben (Art. 4), auf körperliche Integrität ohne Einwirkung von Folter (Art. 5.1, 5.2), das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 7), das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren (Art. 8) sowie juristischen Schutz (Art. 25) der Hungerstreikenden verletzt.

Die Freilassung von Zacario Hernández Hernández am 18. März 2008 sehen wir als Zeichen der Bereitschaft der chiapanekischen Regierung, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen. Aufgrund der lebensbedrohlichen Situation der weiteren Insassen und des Unrechts, das ihnen widerfahren ist, appellieren wir an die Verantwortung des mexikanischen Staates gegenüber den verbleibenden Gefangen und schließen uns folgenden Forderungen an:

- Dass die Regierung des Bundesstaates Chiapas sowie die nationale Regierung unverzüglich und in angemessener Weise auf die Forderungen zum Schutz, zur Respektierung und zur Garantie der Menschenrechte eingehen, welche die im Hungerstreik befindlichen indigenen Gefangenen der Tzotziles und Tzeltales in den Gefängnissen 5, 14 und 17 stellen.

- Dass die Betroffenen für die Jahre, in denen sie zu Unrecht ihrer Freiheit beraubt worden sind und für die damit einhergehenden moralischen und physischen Schädigungen eine angemessene Entschädigung erhalten.

- Dass die Strafvollzugsanstalten das Recht auf Unversehrtheit der Gefangenen im Hungerstreik garantieren und Akte der Züchtigung durch das Wachpersonal effektiv verhindern.

Im Namen der Koordination

Carola Hausotter (Koordinatorin)

Unterzeichnende Organisationen: ALASEI, Amnesty International (Deutsche Sektion), Brot für die Welt, CAREA e.V., Fachhochschule für Sozialpädagogik/Hamburg, FIAN Deutsche Sektion, Menschenrechtsreferat des Diakonischen Werkes der EKD, Mexiko-Initiative Köln/Bonn, Missionsprokur der deutschen Jesuiten, Missionszentrale der Franziskaner, Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., Pax Christi (Solidaritätsfonds Eine Welt) und Promovio e.V.


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