Edomex stellt Ermittlung gegen polizeiliche Übergriffe in Texcoco und Atenco ein. Kein einziger Beamter der ASE in Gewahrsam genommen

Von Israel Davila La Jornada, 11. Juli 2006

Toluca, México, 10. Juli. Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates México (PGJEM), hat alle Ermittlungen gegen mutmaßliche polizeiliche Übergriffe bei dem Großeinsatz in San Salvador Atenco und Texcoco im vergangenen Mai eingestellt.

Generalstaatsanwalt Abel Villicaņa gab an, es bestehe im Augenblick keine Grundlage für ein weiteres Vorgehen gegen Beamte der Staatlichen Sicherheitsagentur (ASE). Aus diesem Grund "ermitteln wir nicht mehr", sagte er.

Von insgesamt 2000 Polizeibeamte, die an den besagten Einsätzen beteiligt waren, hat die Staatsanwaltschaft von México lediglich gegen 21 Polizisten (17 bundesstaatliche und vier munizipale aus Texcoco) Anklage wegen Amtsmissbrauch erhoben.

Die Staatsanwaltschaft ist jedoch hinsichtlich der mutmaßlichen sexuellen Missbräuche gegen Frauen während des Gefangenentransports in das Gefängnis von Santiaguito, gegen keinen einzigen Beamten oder Befehlshaber der ASE strafrechtlich vorgegangen.

"Es gibt keine zwingenden Beweise für eine Verantwortlichkeit der ASE- Beamten bei den mutmaßlichen Vergewaltigungen", argumentierte Villicaņa, und versicherte, dass die angegriffenen Frauen ihre Angreifer nicht hätten identifizieren können.

Er wurde allerdings daran erinnert, dass zwei Opfer ihre Angreifer durchaus identifiziert hatten. "Wenn das stimmt, werden wir das überprüfen", sagte er.

"Diese Version haben Sie selbst vor 15 Tagen bekannt gegeben"

"Das werden wir sehen, ich habe es gerade nicht im Kopf, aber der Ermittlungsbeauftragte behält das Verfahren in Auge."

Der Amtsinhaber der PGJEM gab zu, dass die Ermittlung gegen die sexuellen Missbräuche momentan nicht weitergehe, weil es unmöglich sei Polizisten wegen dieses Verbrechens anzuklagen.

Selbstvergewaltigung

Letzte Woche übergab die Abteilung für Delikte gegen Frauen der Mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft (PGR) der PGJEM ein ärztliches Attest, das Verletzungen im Genitalbereich einer Gefangenen bestätigte. Nach Analyse des Dokuments zog die Amtstelle den Schluss, das Opfer hätte sich diese Verletzungen auch selbst mit den Fingern zugefügt haben können. Deshalb werde ihre Aussage aufgenommen, obwohl sie ihren Angreifer nicht identifizieren könne.

Der Staatsanwalt stellte die medizinische Untersuchung der PGR in Frage, weil sie 15 Tage nach den Vorfällen vorgenommen wurde, außerdem würden die Unterstellungen der mutmaßlichen Opfer an "Schlagkraft" entbehren, "weil es keine direkte Anzeichen dafür gibt".

Villicaņa gab an, die PGJEM würde nicht gegen weitere Polizisten vorgehen, da keine Indizien für deren Verantwortlichkeit vorlägen. "Wir schließen die Ermittlung nicht, aber im Augenblick ermitteln wir nicht mehr; Sie dürfen nicht glauben, dass die Angelegenheit dabei belassen wird. Die Staatsanwaltschaft steht der Vorlage neuer Beweise offen gegenüber."

URL: http://www.jornada.unam.mx/2006/07/11/016n2pol.php

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(übs. von Dana)




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