Edomex stellt Ermittlung gegen polizeiliche Übergriffe in Texcoco und
Atenco ein. Kein einziger Beamter der ASE in Gewahrsam genommen
Von Israel Davila
La Jornada, 11. Juli 2006
Toluca, México, 10. Juli. Die Generalstaatsanwaltschaft des
Bundesstaates México (PGJEM), hat alle Ermittlungen gegen mutmaßliche
polizeiliche Übergriffe bei dem Großeinsatz in San Salvador Atenco
und Texcoco im vergangenen Mai eingestellt.
Generalstaatsanwalt Abel Villicaņa gab an, es bestehe im Augenblick
keine Grundlage für ein weiteres Vorgehen gegen Beamte der
Staatlichen Sicherheitsagentur (ASE). Aus diesem Grund "ermitteln wir
nicht mehr", sagte er.
Von insgesamt 2000 Polizeibeamte, die an den besagten Einsätzen
beteiligt waren, hat die Staatsanwaltschaft von México lediglich
gegen 21 Polizisten (17 bundesstaatliche und vier munizipale aus
Texcoco) Anklage wegen Amtsmissbrauch erhoben.
Die Staatsanwaltschaft ist jedoch hinsichtlich der mutmaßlichen
sexuellen Missbräuche gegen Frauen während des Gefangenentransports
in das Gefängnis von Santiaguito, gegen keinen einzigen Beamten oder
Befehlshaber der ASE strafrechtlich vorgegangen.
"Es gibt keine zwingenden Beweise für eine Verantwortlichkeit der ASE-
Beamten bei den mutmaßlichen Vergewaltigungen", argumentierte
Villicaņa, und versicherte, dass die angegriffenen Frauen ihre
Angreifer nicht hätten identifizieren können.
Er wurde allerdings daran erinnert, dass zwei Opfer ihre Angreifer
durchaus identifiziert hatten. "Wenn das stimmt, werden wir das
überprüfen", sagte er.
"Diese Version haben Sie selbst vor 15 Tagen bekannt gegeben"
"Das werden wir sehen, ich habe es gerade nicht im Kopf, aber der
Ermittlungsbeauftragte behält das Verfahren in Auge."
Der Amtsinhaber der PGJEM gab zu, dass die Ermittlung gegen die
sexuellen Missbräuche momentan nicht weitergehe, weil es unmöglich
sei Polizisten wegen dieses Verbrechens anzuklagen.
Selbstvergewaltigung
Letzte Woche übergab die Abteilung für Delikte gegen Frauen der
Mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft (PGR) der PGJEM ein
ärztliches Attest, das Verletzungen im Genitalbereich einer
Gefangenen bestätigte.
Nach Analyse des Dokuments zog die Amtstelle den Schluss, das Opfer
hätte sich diese Verletzungen auch selbst mit den Fingern zugefügt
haben können. Deshalb werde ihre Aussage aufgenommen, obwohl sie
ihren Angreifer nicht identifizieren könne.
Der Staatsanwalt stellte die medizinische Untersuchung der PGR in
Frage, weil sie 15 Tage nach den Vorfällen vorgenommen wurde,
außerdem würden die Unterstellungen der mutmaßlichen Opfer an
"Schlagkraft" entbehren, "weil es keine direkte Anzeichen dafür
gibt".
Villicaņa gab an, die PGJEM würde nicht gegen weitere Polizisten
vorgehen, da keine Indizien für deren Verantwortlichkeit vorlägen.
"Wir schließen die Ermittlung nicht, aber im Augenblick ermitteln wir
nicht mehr; Sie dürfen nicht glauben, dass die Angelegenheit dabei
belassen wird. Die Staatsanwaltschaft steht der Vorlage neuer Beweise
offen gegenüber."
URL: http://www.jornada.unam.mx/2006/07/11/016n2pol.php
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(übs. von Dana)
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