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   Mexiko könnte Freude bei
  Continental trüben Gericht hält Streik im Euzkadi-Werk für
  rechtmäßig / Ausstehende Löhne belaufen sich auf über 30 Millionen Euro   BERLIN/HANNOVER taz Eigentlich
  könnten sich die Aktionäre der Continental AG freuen. Der Reifenhersteller
  legt seinen Anteilseignern auf seiner heutigen Hauptversammlung in Hannover
  ein Rekordergebnis vor. Noch 2001 schrieb Conti rote Zahlen. Die seitdem
  verfolgte Unternehmensstrategie, in Billiglohnländern Niedriglöhne
  auszunutzen, brachte die Wende. Doch eine mexikanische
  Gewerkschaftsdelegation des geschlossenen Werks von Continental Mexiko könnte
  die gute Stimmung auf der Hauptversammlung stören. Die Delegierten haben mit Hilfe
  der Kritischen Aktionäre das Rederecht erworben und fordern Continental auf,
  die Schließung des so genannten Euzkadi-Werks rückgängig zu machen.
  Continental hatte das Werk bei Guadalajara in Mexiko nach Konflikten mit der
  Gewerkschaft stillgelegt und seine 1.164 Arbeiter entlassen. Eine offizielle
  Schließung des Werks erfolgte jedoch nie. Seit zwei Jahren befinden sich die
  Euzkadi-MitarbeiterInnen deswegen im Streik. Inzwischen haben sich
  ausstehende Löhne in Höhe von umgerechnet über dreißig Millionen Euro
  angehäuft. "Obwohl wir wissen, dass wir jede juristische
  Auseinandersetzung gewinnen werden, wollen wir mit dem Konzern in einen
  Dialog treten, um den Konflikt auf Verhandlungsbasis beilzulegen", sagt
  Enrique Gomez, politischer Berater der Euzkadi- Gewerkschaft, in einem
  Gespräch mit der taz. Der Vorstand von Continental wird es auf der
  diesjährigen Hauptversammlung schwerer haben, im Falle des Euzkadi-Werks auf
  seiner Argumentationslinie zu beharren. Vorstandschef Manfred Wennemer hatte
  wiederholt behauptet, bei der Schließung des Euzkadi- Werks seien die Gesetze
  Mexikos eingehalten worden. Im Februar 2004 beschied aber der oberste
  Arbeitsgerichtshof Mexikos der Euzkadi- Gewerkschaft die Legalität ihres
  Streikes in letzter Instanz. Auch nach Bekanntgabe des Urteils erklärt der
  Vorstand, die Gerichtsentscheidung bedeute "keine Feststellung des
  angeblichen Fortbestehens der beendeten Arbeitsverhältnisse". Der
  Arbeitsrechtsexperte Professor Jose Alfonso Bouzas Ortiz sagt dazu: "Das
  Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ist eine notwendige Bedingung für jeden
  Streik." Weil der Streik für rechtmäßig erklärt wurde, gehe das Gericht
  also auch von einem bestehenden Arbeitsverhältnis aus. Der Fall Euzkadi
  betrifft nicht nur mexikanisches Recht. "Wir haben Anlass anzunehmen,
  dass die OECD-Leitsätze in mehreren Punkten verletzt wurden", sagt
  Cornelia Heydenreich von der Nord-Süd- Initiative Germanwatch. Die
  OECD-Leitsätze sind ein Verhaltenskodex, den Regierungen wie Deutschland und
  Mexiko ihren Unternehmen empfehlen. Auch der Bundestagsabgeordnete
  Hans-Jürgen Uhl (SPD) ist der Auffassung, dass die Continental AG durch ihr
  Verhalten in Zusammenhang mit der Schließung des Euzkadi-Werks in Mexiko das
  Ansehen deutscher Unternehmen im Ausland schädige. Nun hat Continental der
  Delegation ein Treffen zugesagt. Es soll kurz nach der Hauptversammlung
  stattfinden.   MICHAELA KRAUSE   taz Nr. 7358 vom
  14.5.2004, Seite 8, 103 TAZ-Bericht        Continental muss sich
  erneut mit Mexiko befassen Seit mehr als zwei Jahren
  bestreiken Arbeiter des Reifenherstellers ein Werk in El Salto /
  Schlichtungsversuch bei Hauptversammlung   Heute haben die Aktionäre
  beim Reifenhersteller Continental das Wort. Zum dritten Mal in Folge steht
  die Werkschließung im mexikanischen El Salto auf der Tagesordnung einer
  Hauptversammlung.   VON KNUT HENKEL   Hamburg 13. Mai Seit zwei
  Jahren und vier Monaten befinden sich die Mitglieder der SNRTE-Gewerkschaft
  nun im Ausstand. Zu Recht, so haben die mexikanischen Arbeitsgerichte in drei
  Instanzen geurteilt. Zuletzt am 5. Februar 2004, als der oberste
  Arbeitsgerichtshof sein 260 Seiten starkes Urteil veröffentlichte und
  detailliert die Rechtslage schilderte. Demzufolge ist der Marathonstreik der
  Menschen gegen ihre Entlassung durch die mexikanische Continental-Tochter rechtmäßig.   Kein Reifen verlässt das
  Werk   Am 16. Dezember 2001
  waren die 1164 Arbeiter und Angestellten per Aushang am Werkstor darüber
  informiert worden, dass sie mit sofortiger Wirkung entlassen seien. Nach
  einer Generalversammlung der Gewerkschaft rief diese am 22. Januar 2002 den
  Streik aus. Den halten die Gewerkschafter bis heute aufrecht und blockieren
  das Reifenwerk von El Salto im Bundesstaat Jalisco. Keine Maschine und kein
  Reifen soll das Werk verlassen, so die Parole.   Die Gewerkschaft hat
  keine Mühen gescheut, um international auf den Fall aufmerksam zu machen.
  Bereits zum dritten Mal reist eine Delegation der SNRTE nach Hannover, um auf
  der Hauptversammlung von Continental die Aktionäre auf die Verletzung ihrer
  Rechte durch den Konzern aufmerksam zu machen. Diesmal sind allerdings auch
  Kollegen der zweiten Continentalfabrik in San Luis Potosí mit von der Partie
  sowie ein renommierter Arbeitsrechtler und ein Parlamentarier.   In San Luis Potosí
  schwellt ein weiterer Konflikt. Dort wurden vier leitende Gewerkschafter
  entgegen nationalem Recht entlassen, klagt Frederico González, einer der
  Geschassten.   Für die Mexikaner dreht
  sich dabei alles um die Produktionsbedingungen und den Tarifvertrag.
  Continental geht es hingegen eigenen Angaben zufolge darum, internationale
  Produktionsstandards in Mexiko einzuführen, um rentabel produzieren zu
  können. Allerdings gilt das Werk in El Salto als das modernste auf dem ganzen
  Kontinent, weshalb Jesús Torres Nuno, Generalsekretär der SNRTE, mutmaßt,
  dass Continental dem Beispiel von Michelin folgen will. Der Konzern hatte
  zwei Werke geschlossen, um sie später neu zu eröffnen - ohne Gewerkschaft,
  ohne Tarifvertrag und mit wesentlich niedrigeren Löhnen. "Mit uns
  funktioniert das nicht, wir werden weiter kämpfen und einen Tag länger
  durchhalten als Conti", gibt er sich kämpferisch.   Und die Perspektiven der
  SNRTE sind wesentlich besser als noch vor einem Jahr. Alle seitdem ergangenen
  Urteile der Gerichte geben der Gewerkschaft recht. "Da der Streik der
  Arbeiter am 17. Februar 2004 von der zuständigen Schiedsstelle als rechtmäßig
  klassifiziert wurde, sind wir nach wie vor Angestellte des
  Continental-Konzerns", so der 42-jährige Gewerkschaftssekretär.   Auf rund dreißig
  Millionen Euro belaufen sich die ausstehenden Löhne, so Martin Wolpold-Bosien
  von der Menschenrechtsorganisation Fian, der den Fall seit zwei Jahren
  verfolgt. Und laut mexikanischem Arbeitsrecht wäre Continental verpflichtet,
  das Werk wieder zu eröffnen und die Arbeiter zurück an die Werkbank zu
  lassen. Doch Continental hat Revision eingelegt und spielt laut Nuno auf
  Zeit.   URL: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/?cnt=
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  um 18:08:17 Uhr Erscheinungsdatum 14.05.2004    -> Startseite Gruppe
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